Wie korrigiert man Fehler in der europäischen Dienstleistungsmeldung (DES)?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 31. August 2026

Die europäische Dienstleistungsmeldung (DES) kann durch eine berichtigende Meldung korrigiert werden, und zwar bei materiellen Fehlern oder kommerziellen Änderungen (Rückerstattungen, Rabatte) oder auf Anfrage der Verwaltung, falls bei Kontrollen Unstimmigkeiten festgestellt werden. Das Verfahren hängt davon ab, ob der Fehler vom Meldepflichtigen selbst erkannt oder von den Steuerbehörden gemeldet wurde.

Wer muss melden?

Dienstleistungserbringer mit Sitz in Frankreich (wirtschaftlicher Sitz, feste Niederlassung, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt), die Dienstleistungen an in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige, mehrwertsteuerpflichtige Kunden erbringen – wobei die Umsatzsteuer-Ortsbestimmung durch das Land des Kunden erfolgt –, sind meldepflichtig. Ausnahmen gelten für Dienstleistungen, die in der EU steuerbefreit sind oder deren Ortsbestimmung nicht durch Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG geregelt wird. Die Meldung ist ab dem ersten Euro verpflichtend.

Identifikation und Zugang

Der Dienstleister muss durch seine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie seine Stammdaten (Firmenname, Adresse) identifiziert sein. Der Zugang erfolgt online über die Portale:

Dienstleister im Regime der Kleinunternehmerbefreiung (Art. 293 B CGI) können das Papierformular CERFA Nr. 13964 verwenden.

Meldeverfahren

Die Meldung erfolgt hauptsächlich online im XML-Format gemäß dem DGFiP-Schema. Die Frist endet am 10. Werktag des auf die Fälligkeit der Umsatzsteuer oder die Mitteilung einer kommerziellen Berichtigung folgenden Monats. Papiermeldungen sind ausnahmsweise möglich und nur für Dienstleister im Kleinunternehmerregime vorgesehen.

Erforderliche Angaben

Die DES muss folgende Informationen enthalten:

Die Beträge werden auf den nächsten Euro gerundet.

Korrektur von Fehlern

Fehler können durch eine berichtigende Meldung behoben werden, die so schnell wie möglich einzureichen ist. Dies betrifft:

Die Korrektur erfolgt durch eine neue, korrigierte XML-Datei, die über dasselbe Portal wie die ursprüngliche Meldung übermittelt wird. Bei verwaltungsseitigen Kontrollen können strukturelle oder inhaltliche Unstimmigkeiten festgestellt werden, die eine formelle Berichtigung erfordern.

Sanktionen und Ausnahmen

Behebbare Fehler umfassen:

Nicht behebbare Fehler beziehen sich auf:

Von der DES ausgenommen sind Dienstleistungen, die nicht in der EU steuerpflichtig sind oder deren Ortsbestimmung nicht durch Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG geregelt wird.


Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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