Wie lange ist die verbindliche Verzichtserklärung auf das Vorsteuerabzugsverfahren für Autoren gültig?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 8. September 2026

Zusammenfassung: Der Verzicht auf das Vorsteuerabzugsverfahren für Autoren gilt verbindlich für einen Zeitraum von fünf Jahren, einschließlich des Jahres, in dem er erklärt wird. Er läuft am Ende des vierten Jahres nach dem Jahr der Mitteilung an das Unternehmenssteueramt ab.

Dauer und abgedeckter Zeitraum

Der Verzicht gilt für einen verbindlichen Zeitraum von fünf Jahren, einschließlich des Jahres, in dem er erklärt wird. Diese Dauer ist in Artikel 285 bis des Code général des impôts (CGI) festgelegt.

Ablauf und Fristende

Der Verzicht wirkt bis zum 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Jahr seiner Mitteilung an das Unternehmenssteueramt (Datum des Einschreibebriefs mit Rückschein). Beispiel: Ein am 5. Juni des Jahres N mitgeteilter Verzicht läuft am 31. Dezember des Jahres N + 4 ab.

Stillschweigende Verlängerung

Der Verzicht wird stillschweigend für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren verlängert, sofern der Autor nicht innerhalb der dreißig Tage vor Ablauf jeder Frist einen Antrag auf Rückkehr zum Vorsteuerabzugsverfahren stellt. Dieser Mechanismus ermöglicht eine administrative Kontinuität ohne zusätzliche Formalitäten.

Automatische Verlängerung bei Erstattung von Vorsteuerguthaben

Der Verzicht wird automatisch für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren verlängert, wenn der Autor während oder am Ende der laufenden Frist eine Erstattung von Vorsteuerguthaben gemäß Artikel 271 CGI erhalten hat. Diese Verlängerung erfolgt automatisch, ohne dass eine zusätzliche Mitteilung erforderlich ist.

Geltungsbereich des Verzichts

Der Verzicht gilt für sämtliche vom Autor erhaltenen Vergütungen, unabhängig von den betroffenen Verlagen, Verwertungsgesellschaften oder Produzenten. Er muss allen auszahlenden Stellen sowie dem Unternehmenssteueramt mitgeteilt werden.

Mitteilungsmodalitäten

Der Verzicht muss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an das zuständige Unternehmenssteueramt mitgeteilt werden. Eine Kopie dieser Mitteilung zusammen mit dem Nachweis über den Versand muss unverzüglich an alle Verlage, Verwertungsgesellschaften und Produzenten, die die Vergütungen auszahlen, übermittelt werden.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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