TL;DR: Du musst die Einstellung deiner beruflichen Tätigkeit online oder per Post melden, je nach deinem Steuerregime. Die Fristen variieren: 30 Tage für Mehrwertsteuerpflichtige, 60 Tage für Kleinunternehmer (6 Monate im Todesfall). In deiner Erklärung musst du Gewinne, erworbene aber noch nicht eingezogene Forderungen, betriebliche Wertsteigerungen und Wertminderungen angeben. Nutze die Website impots.gouv.fr für Formulare und Authentifizierung.
Wer muss die Einstellung melden?
Steuerpflichtige im Kleinunternehmerregime müssen die Einstellung innerhalb von 60 Tagen melden (6 Monate im Todesfall des Inhabers). Sie müssen außerdem eine Aufstellung über den Nettobetrag der steuerpflichtigen Wertsteigerungen vorlegen, falls zutreffend.
Mehrwertsteuerpflichtige (einschließlich derer im vereinfachten Regime) müssen die Einstellung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis melden.
Im Fall der Umwandlung einer SCP in eine SEL (Gesellschaft, die der Körperschaftsteuer unterliegt) müssen die Gesellschafter ihren Anteil an den nichtgewerblichen Gewinnen innerhalb von 60 Tagen ab dem Umwandlungsdatum melden.
Meldeverfahren: online oder auf Papier
Die Meldeformulare sind online auf impots.gouv.fr unter dem Bereich « recherche de formulaire » verfügbar. Für Steuerpflichtige mit einem speziellen Erklärungssystem muss die Meldung an den zuständigen Service des Impôts des Particuliers (SIP) für ihren Wohnsitz gesendet werden.
Um online zu melden, authentifiziere dich in deinem Bereich « Finances publiques » mit deiner Steuernummer und deinem Passwort. Falls du zum ersten Mal online eine Erklärung abgibst, kannst du deine Zugangsdaten bei deinem SIP anfordern.
Informationen und Dokumente, die anzugeben sind
Deine Erklärung muss Folgendes enthalten:
- Das tatsächliche Datum der Einstellung.
- Die bis zu diesem Datum erzielten Gewinne, einschließlich der erworbenen, aber noch nicht eingezogenen Forderungen (für freiberufliche Tätigkeiten).
- Die betrieblichen Wertsteigerungen und Wertminderungen, die für die sofortige Besteuerung zu berücksichtigen sind.
- Für Kleinunternehmer umfasst der Umsatz, der zu erklären ist, gegebenenfalls die Einnahmen aus dem Gesamtverkauf der Lagerbestände am Ende der Geschäftstätigkeit.
Fristen und Korrekturen
- Kleinunternehmer: Frist von 60 Tagen (verlängert auf 6 Monate im Todesfall).
- Mehrwertsteuerpflichtige: Frist von 30 Tagen.
- Umwandlung SCP in SEL: Frist von 60 Tagen für die Gesellschafter.
Bei einer Online-Meldung kannst du deine Erklärung auch nach der Unterzeichnung korrigieren.
Besondere Fälle und Ausnahmen
Die sofortige Besteuerung der Gewinne muss betriebliche Wertsteigerungen und Wertminderungen berücksichtigen. Erworbene, aber noch nicht eingezogene Forderungen werden in den zu versteuernden Gewinn einbezogen, es sei denn, ihr Betrag oder ihr Fälligkeitstermin ist ungewiss (z. B. Anwaltshonorare für noch nicht verhandelte Fälle).
Im Fall einer Gesellschaftsumwandlung (z. B. Kapitalgesellschaft in SCP), wenn der Vorgang nicht zur Gründung einer neuen juristischen Person führt, unterliegt nur der Gewinn des laufenden Geschäftsjahres der Körperschaftsteuer.
Sanktionen und Nachbesserungen
Wenn du die Fristen nicht einhältst, kann die Verwaltung die Besteuerungsgrundlagen von Amts wegen festsetzen. Für Mehrwertsteuerpflichtige muss die Meldung der Einstellung mit den erforderlichen Nachbesserungen einhergehen (z. B. Rückerstattung der Vorsteuer für nicht abzugsberechtigte Güter).