TLDR: Sie müssen Ihre steuerpflichtigen Einkünfte entsprechend ihrer steuerlichen Einordnung erklären. Das BOFiP weist darauf hin, dass digitale Vermögenswerte, die als Gegenleistung für die Beteiligung an der Schaffung oder dem Betrieb des Systems erhalten werden, insbesondere beim Mining, unter Artikel 92 des CGI fallen können. Die verfügbaren Quellen präzisieren nicht die steuerliche Einordnung von Staking und nennen weder das zu verwendende Feld noch das entsprechende Formular.
Steuerliche Einordnung von Mining und Staking
Das BOFiP weist darauf hin, dass digitale Vermögenswerte, die als Gegenleistung für Ihre Beteiligung an der Schaffung oder dem Betrieb des Systems virtueller Rechnungseinheiten, insbesondere im Rahmen des Minings, erhalten werden, unter Artikel 92 des CGI fallen können.
Diese Situation wird von Kauf-, Verkaufs- oder Tauschgeschäften mit digitalen Vermögenswerten unterschieden, die unter Bedingungen durchgeführt werden, die denen einer beruflichen Tätigkeit vergleichbar sind. Die Einordnung hängt daher von der jeweiligen Situation ab und kann nicht automatisch allein aufgrund der Erwähnung des Minings bestimmt werden.
Die verfügbaren Quellen enthalten keine ausdrückliche steuerliche Einordnung für Einkünfte aus Staking. Sie erlauben es daher nicht, für diese Einkünfte eine bestimmte Besteuerungskategorie oder eine spezifische Erklärungsmethode anzugeben.
Wer eine Erklärung einreichen muss
Wenn Sie der Einkommensteuer unterliegen, müssen Sie der Verwaltung eine detaillierte Erklärung Ihrer Einkünfte und Gewinne sowie der sonstigen für die Berechnung der Steuer erforderlichen Angaben einreichen und übermitteln.
Wenn Sie nicht mit der Gesamtheit Ihrer Einkünfte oder Gewinne steuerpflichtig sind, beschränkt sich Ihre Erklärung auf diejenigen, die der Einkommensteuer unterliegen. Die verfügbaren Quellen sehen für Mining oder Staking keine besondere Regel vor, die eine Abweichung von dieser allgemeinen Verpflichtung ermöglichen würde.
Wenn Sie in Frankreich Ihren Wohnsitz haben oder dort niedergelassen sind, müssen Sie außerdem die Referenzen der Konten für digitale Vermögenswerte erklären, die bei im Ausland niedergelassenen Einrichtungen eröffnet, gehalten, genutzt oder geschlossen wurden. Diese Verpflichtung betrifft die in Artikel 1649 bis C des CGI genannten Konten und wird gleichzeitig mit Ihrer Einkommen- oder Ergebnissteuererklärung erfüllt.
Online-Erklärung abgeben
Um Ihre Erklärung online einzureichen, melden Sie sich mit Ihrer Steuernummer und Ihrem Passwort in Ihrem Bereich „Finances publiques“ an. Wenn Sie noch kein Passwort haben, verwenden Sie Ihre Steuernummer, Ihre Online-Zugangsnummer und Ihr Referenzsteuereinkommen.
Wählen Sie nach der Authentifizierung den Dienst „Meine Einkünfte erklären“ aus. Überprüfen Sie die der Verwaltung bereits bekannten Angaben, korrigieren Sie sie gegebenenfalls, ergänzen Sie die sonstigen Einkünfte sowie die betreffenden Aufwendungen, Steuerermäßigungen oder Steuergutschriften und unterzeichnen Sie anschließend Ihre Erklärung.
Die verfügbaren Quellen präzisieren kein Formular, keinen Abschnitt, kein Feld und keine Zeile, die speziell für Einkünfte aus Staking oder Mining vorgesehen sind. Sie dürfen daher aus den allein verfügbaren Informationen keine konkrete Referenz ableiten.
Punkte, die in den Quellen nicht präzisiert werden
Die verfügbaren Quellen nennen weder einen Schwellenwert, einen Steuersatz, einen Betrag, eine bezifferte Frist noch eine besondere Sanktion für Einkünfte aus Staking oder Mining. Sie führen auch keine besonderen Nachweise auf, die für diese Einkünfte beizufügen oder aufzubewahren sind.
Die Online-Erklärung bietet eine zusätzliche Frist im Vergleich zur Erklärung in Papierform und kann nach ihrer Unterzeichnung korrigiert werden; die Quellen präzisieren jedoch weder die Frist noch die für Einkünfte aus Staking oder Mining geltenden Modalitäten.