Wie müssen Unternehmen in Frankreich ihre Umsatzsteuererklärungen einreichen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 2. September 2026

TL;DR: In Frankreich müssen alle der Umsatzsteuer unterliegenden oder identifizierten Unternehmen diese Steuer ausschließlich elektronisch anmelden und zahlen, einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer seit dem 1. Januar 2022. Die Erklärungen werden ab dem 14. jedes Monats mit den Zolldaten vorbefüllt und müssen über die offiziellen Formulare (z. B. 3310-CA3-SD oder 3517-AGR-SD CA 12A) auf impots.gouv.fr übermittelt werden. Unternehmen außerhalb der EU müssen einen steuerlichen Vertreter beauftragen. Spezielle Regelungen gelten für Korrekturen, den Schwellenwert von 4.000 € und gemeinnützige Organisationen.

Wer muss die Umsatzsteuer anmelden?

Alle der Umsatzsteuer unterliegenden oder in Frankreich identifizierten Personen sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzerklärung anzumelden und zu zahlen. Dazu gehören:

Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind und in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind, müssen die Anmeldung elektronisch über einen steuerlichen Vertreter vornehmen, gemäß Artikel 289 A des CGI.

Modalitäten der elektronischen Anmeldung

Die Umsatzsteuererklärung ist für alle Steuerpflichtigen verpflichtend elektronisch einzureichen, ohne Ausnahme für Papierformulare. Die Modalitäten umfassen:

Fristen und Übermittlung

Die elektronische Übermittlung der Erklärungen ist bis zum gesetzlichen Abgabetermin gemäß Artikel 287 des CGI und Artikel 39 des Anhangs IV zum CGI zulässig. Nach diesem Termin wird die Online-Erklärung mit dem Vermerk « Dépôt hors délai » (verspätete Einreichung) berücksichtigt.

Bei der EDI-Prozedur müssen die Steuerpflichtigen den Betrag der fälligen Steuern zum Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung zahlen. Zahlungen, die auf einen Zahlungsbescheid (z. B. Nachforderungen nach einer Steuerprüfung) folgen, werden nicht per Online-Überweisung getätigt.

Korrekturen und Berichtigungen

Falls steuerpflichtige Einnahmen in einer Erklärung fehlen, die einen nicht anrechenbaren Steuerguthaben ausweist, kann das Unternehmen den Fehler korrigieren, indem es die nicht gemeldeten Einnahmen zu denen des Monats der Entdeckung der Auslassung hinzufügt, vorausgesetzt, dass für den folgenden Zeitraum keine Erstattung von nicht steuerpflichtigen, abziehbaren Steuerguthaben beantragt wurde.

Spezielle Regelungen und Schwellenwerte

Sanktionen

Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur elektronischen Anmeldung oder Zahlung wird gemäß Artikel 1738 des CGI sanktioniert.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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