Wie stellt man einen Antrag auf Erstattung oder Verrechnung der Mehrwertsteuer?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

Kurzfassung: Wenn Sie über ein nicht verrechenbares Mehrwertsteuerguthaben verfügen, müssen Sie das für Ihre Situation passende Formular verwenden und es zusammen mit der Erklärung einreichen, aus der dieses Guthaben hervorgeht. Die Übermittlung des Formulars Nr. 3519-SD erfolgt elektronisch. Je nach Besteuerungsregelung oder Staat, in dem Sie ansässig sind, gelten besondere Vorschriften.

Die Erstattung eines nicht verrechenbaren Mehrwertsteuerguthabens

Dieser Inhalt betrifft die Erstattung nicht verrechenbarer Mehrwertsteuerguthaben. Er stellt kein allgemeines, einheitliches Verfahren für alle Anträge auf Verrechnung der Mehrwertsteuer oder für alle Kategorien von Steuerpflichtigen dar.

Im Regelfall verwenden Sie das Formular Nr. 3519-SD, das auch als CERFA Nr. 11255 bezeichnet wird und auf der Website impots.gouv.fr verfügbar ist. Dieses Formular ist insbesondere für Unternehmen vorgesehen, die der Regelbesteuerung nach dem tatsächlichen Umsatz unterliegen, für Unternehmen, die diese Besteuerungsregelung gewählt haben, sowie unter bestimmten Voraussetzungen für landwirtschaftliche Betriebe, die einer monatlichen oder vierteljährlichen Erklärungspflicht unterliegen.

Wenn Sie der vereinfachten Besteuerungsregelung unterliegen, muss Ihr Erstattungsantrag möglicherweise direkt in der für diese Regelung vorgesehenen jährlichen Berichtigungserklärung gestellt werden.

Das zu übermittelnde Formular und die Erklärung

Sie müssen den Antrag gleichzeitig mit der Mehrwertsteuererklärung, aus der das Guthaben hervorgeht, dessen Erstattung Sie beantragen, an die zuständige Steuerbehörde für Unternehmen übermitteln.

Je nach Ihrer Erklärungssituation handelt es sich insbesondere um die Erklärung Nr. 3310-CA3-SD oder um die Erklärung Nr. 3517-S-SD CA12/CA12E. Sie müssen die Erklärung verwenden, die Ihrer Besteuerungsregelung und dem betreffenden Zeitraum entspricht.

Das Formular Nr. 3519-SD muss elektronisch übermittelt werden. Unternehmen, die der Pflicht zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen und zur elektronischen Zahlung der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen auch für ihren Erstattungsantrag die elektronische Übermittlung nutzen.

Die Nachweise

Sie müssen einen Bank-, Postbank- oder Sparkassenkontoauszug beifügen:

Der Kontoauszug muss genau auf die Bezeichnung des Unternehmens oder auf die des ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters lauten.

Bei einem ersten Antrag eines neu gegründeten Unternehmens oder wenn die Steuerbehörde dies von Ihnen verlangt, müssen Sie außerdem eine Aufstellung der Einkaufs- und Dienstleistungsrechnungen beifügen. Diese Aufstellung muss die Lieferanten oder Dienstleister, ihre Anschriften, das Datum und den Betrag jeder Rechnung sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag enthalten. Die Summe der Spalte für die Steuern muss berechnet werden.

Bei einem vorläufigen Erstattungsantrag im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anlagevermögen müssen Sie die Originalrechnungen beifügen, auf denen die betreffende abzugsfähige Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Im Rahmen der vereinfachten Besteuerungsregelung unterliegt diese Art der vorläufigen Erstattung einem Mindestbetrag von 760 €.

Die Fristen je nach Besteuerungsregelung

Im allgemeinen System muss der Antrag für ein Mehrwertsteuerguthaben zusammen mit der Januarmeldung des betreffenden Jahres oder spätestens am 31. Dezember des zweiten folgenden Jahres eingereicht werden.

Im Rahmen der Regelbesteuerung werden die jährlichen Anträge im Januar für das vorangegangene Kalenderjahr eingereicht. Die vierteljährlichen Anträge werden im auf das betreffende Quartal folgenden Monat eingereicht. Die monatlichen Anträge werden im auf den betreffenden Monat folgenden Monat eingereicht, wenn das abzugsfähige Mehrwertsteuerguthaben mindestens 760 € beträgt.

Die Fristen und Beträge variieren je nach Besteuerungsregelung und Art der Erstattung. Sie müssen daher prüfen, ob das Formular und der Erklärungszeitraum Ihrer Situation entsprechen.

Besondere Situationen

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind und die Erstattung der Mehrwertsteuer beantragen, die Ihnen in Frankreich berechnet wurde, müssen Sie Ihren Antrag über das elektronische Portal des Mitgliedstaats einreichen, in dem Sie ansässig sind. Die zuständige französische Stelle kann zusätzliche Informationen von Ihnen anfordern oder diese bei der Verwaltung Ihres Ansässigkeitsstaats einholen.

Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union ansässig sind und in Frankreich keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, müssen Sie das Formular Nr. 3559-SD verwenden. Das Formular Nr. 3559-BIS-SD betrifft Anträge, die im Rahmen einer punktuellen steuerlichen Vertretung oder eines punktuellen steuerlichen Mandats gestellt werden.

Bei einem Antrag eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen muss das erste Ersuchen um zusätzliche Informationen innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags erfolgen. Die zuständige Stelle ist nicht verpflichtet, ihre Entscheidung vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab diesem Eingang mitzuteilen.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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