Zusammenfassung: Die Aufteilung von Aufwendungen und Verlusten auf Einkunftsarten folgt spezifischen Regeln für jede Kategorie, mit unterschiedlichen Abzugsgrenzen und Zurechnungsmodalitäten je nach Art der Tätigkeit und Einkunftsart. Es ist erforderlich, den Anteil des Vermögens und die internen Konten zu identifizieren, die mit jeder Tätigkeit verbunden sind, und die Ausgaben im Verhältnis zu den von jeder Einkunftsart generierten Erträgen aufzuteilen.
Vermietungsverluste
Vermietungsverluste sind nur mit Vermietungseinkünften der folgenden Jahre, bis zum sechsten Jahr, verrechenbar. Nur ein Teil dieser Verluste kann dem Gesamtbetrag der Einkünfte zugerechnet werden, gemäß spezifischen Regeln. Finanzierungskosten für gemischt genutzte Immobilien müssen nach den Kriterien zur Aufteilung der Mietkosten auf die Nutzer verteilt werden.
Verluste aus Kapitalvermögen
Verluste aus Kapitalvermögen sind nicht mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte verrechenbar, sondern nur mit Einkünften derselben Art in den folgenden sechs Jahren.
Aufteilung der Ausgaben
Wenn ein Steuerpflichtiger Tätigkeiten ausübt, die Einkünfte aus verschiedenen Kategorien generieren, ist eine Aufteilung der Ausgaben erforderlich, um sie korrekt zuzuordnen. Dieser Prozess erfordert zwei grundlegende Schritte:
- Identifizierung des Anteils des Vermögens und der internen Konten, die mit jeder Tätigkeit verbunden sind.
- Aufteilung der Ausgaben im Verhältnis zu den von jeder Einkunftsart generierten Erträgen.
Nicht abzugsfähige Ausgaben
Nicht abzugsfähige Ausgaben in einer Kategorie können nicht auf andere Einkunftsarten übertragen werden. Diese Regel gilt auch, wenn die Verluste aus verschiedenen Kategorien stammen, sofern die spezifischen Bedingungen jeder Kategorie eingehalten werden.
Strenge Beschränkungen
Einige Verlustkategorien unterliegen strengen Beschränkungen. Beispielsweise können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden, sondern nur mit Einkünften derselben Art in den folgenden sechs Jahren. Finanzierungskosten für gemischt genutzte Immobilien müssen präzise aufgeteilt werden: Nur der Teil, der der Vermietung entspricht, ist von den Vermietungseinkünften abziehbar.
Personengesellschaften
In Personengesellschaften, die steuerpflichtige Tätigkeiten in verschiedenen Kategorien ausüben, erfordert die Ermittlung der Ergebnisse jeder Tätigkeit die Identifizierung des Anteils des Vermögens, der mit jeder Tätigkeit verbunden ist, sowie die Einrichtung interner Konten zur Erfassung der spezifischen Kosten und Erträge. Gemeinsame Ausgaben müssen im Verhältnis zu den von jeder Tätigkeit generierten Erträgen aufgeteilt werden.