Wie werden im Ausland gezahlte Steuerbeträge für Erbschaften in Euro umgerechnet?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TLDR: Sie rechnen den in Frankreich anrechenbaren Betrag der ausländischen Erbschaftsteuer grundsätzlich nach dem am Tag der tatsächlichen Zahlung dieser Steuer am Pariser Börsenplatz geltenden Wechselkurs um.

Die Umrechnungsregel

Sie müssen den in Frankreich anrechenbaren Betrag der ausländischen Steuer in der Währung bestimmen, in der Sie ihn gezahlt haben. Anschließend rechnen Sie diesen Betrag grundsätzlich anhand des am Tag der tatsächlichen Zahlung der ausländischen Steuer am Pariser Börsenplatz geltenden Wechselkurses in Euro um.

Die Regel betrifft die Beträge ausländischer Steuern, die tatsächlich auf die in Frankreich geschuldete Erbschaftsteuer angerechnet werden können. Die Quelle legt nicht fest, welcher besondere Kurs anzuwenden ist, wenn die Zahlung in einer anderen Währung als dem Euro erfolgt ist.

Wann die ausländische Steuer angerechnet werden kann

Artikel 784 A des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuchs sieht vor, dass in den von Artikel 750 ter Nummern 1 und 3 erfassten Fällen die außerhalb Frankreichs gezahlten Steuern auf unentgeltliche Übertragungen auf die in Frankreich geschuldete Steuer angerechnet werden können.

Diese Anrechnung ist auf die für außerhalb Frankreichs belegene bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände gezahlte Steuer beschränkt. Die Umrechnung in Euro betrifft daher ausschließlich die Beträge, die unter diese Anrechnungsbegrenzung fallen.

Was unter der außerhalb Frankreichs gezahlten Steuer zu verstehen ist

Für diese Regel handelt es sich bei den „außerhalb Frankreichs“ gezahlten Steuern um diejenigen, die in einem anderen Land oder Gebiet als dem französischen Mutterland und den französischen Übersee-Départements entrichtet wurden. Dieser Begriff umfasst auch die französischen Überseegebiete.

Grenzen der Regel

Der Wechselkurs ist zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung der ausländischen Steuer zu bestimmen und nicht zu einem anderen in der Quelle angegebenen Zeitpunkt. Die bereitgestellten Informationen legen weder einen besonderen Kurs innerhalb des Pariser Börsenplatzes noch ein Meldeverfahren, ein Formular oder eine bestimmte Frist für die Durchführung dieser Umrechnung fest.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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