Wie werden internationale Erbschaften besteuert?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

Internationale Erbschaften mit grenzüberschreitenden Elementen unterliegen spezifischen Vorschriften, die nationales Recht, internationale Steuerabkommen und erweiterte Meldepflichten kombinieren. Die Besteuerung hängt vom steuerlichen Wohnsitz des Verstorbenen, der Lage der Vermögenswerte und dem Bestehen bilateraler Abkommen ab. Frankreich wendet die Regel des effektiven Steuersatzes an, um die Progressivität der Steuer zu erhalten, wenn ein in Frankreich ansässiger Erbe Vermögen im Ausland erhält. Für Nichtansässige, die Vermögen in Frankreich erben, sind steuerliche Bescheinigungen und Sicherheitsleistungen für den Fiskus vorgeschrieben.

TLDR

Internationale Erbschaften in Frankreich werden je nach steuerlichem Wohnsitz des Verstorbenen, Lage der Vermögenswerte und bilateralen Abkommen besteuert. In Frankreich ansässige Erben müssen alle Vermögenswerte deklarieren, auch wenn diese aufgrund von Abkommen steuerbefreit sind. Nichtansässige müssen eine steuerliche Bescheinigung vorlegen, um Vermögen in Frankreich zu erhalten. Die Regel des effektiven Steuersatzes dient der Wahrung der Steuerprogression.

Anwendungsbereich und Territorialitätskriterien

Die Besteuerung internationaler Erbschaften in Frankreich folgt dem Territorialitätsprinzip: In Frankreich gelegene Vermögenswerte unterliegen der Besteuerung, unabhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen oder der Erben, während Vermögen im Ausland nur besteuert wird, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes steuerlich in Frankreich ansässig war. Dieses Prinzip kann durch internationale Steuerabkommen modifiziert werden, die regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Vermögenswerte hat.

Meldepflichten für Erben und Vermächtnisnehmer

Nicht in Frankreich ansässige Erben, Vermächtnisnehmer oder Beschenkte müssen eine steuerliche Bescheinigung vorlegen, um Beträge, Wertpapiere oder in Frankreich gelegene Vermögenswerte zu erhalten. Diese Bescheinigung bestätigt, dass keine Erbschaftssteuer geschuldet wird oder dass diese bereits gezahlt wurde. In Frankreich ansässige Erben, die Vermögen von einem nicht ansässigen Verstorbenen erhalten, müssen das gesamte Erbe deklarieren, auch wenn sich Teile im Ausland befinden und aufgrund internationaler Abkommen steuerbefreit sind.

Bewertung der Vermögenswerte und Steuerberechnung

Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt nach spezifischen Kriterien, abhängig von Art und Lage. Für in Frankreich ansässige Erben, die Vermögen im Ausland erhalten, wird die Steuer nach der Regel des effektiven Steuersatzes berechnet. Diese wendet den durchschnittlichen Steuersatz auf das gesamte Vermögen an – einschließlich der aufgrund von Abkommen befreiten Anteile – jedoch nur auf den in Frankreich steuerpflichtigen Teil.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Korsika profitiert von einer teilweisen Befreiung für auf seinem Gebiet gelegene Immobilien. Die Befreiung ist vollständig für Erbschaften, die zwischen dem 22. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2012 eröffnet wurden, teilweise für Erbschaften zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2037 und entfällt ab dem 1. Januar 2038 vollständig.

Verfahren und praktische Pflichten

Die Erbschaftssteuererklärung muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, das auch die erforderlichen steuerlichen Bescheinigungen ausstellt. Details zu Wertpapieren oder Beträgen, die an nicht ansässige Erben übertragen werden, müssen auf der Rückseite der steuerlichen Bescheinigung, in der Einziehungsanmeldung oder auf einer Quittungskopie angegeben werden.

Sanktionen und Haftung

Verwahrer, Inhaber oder Schuldner, die Beträge oder Vermögenswerte an nicht ansässige Erben ohne die vorgeschriebene steuerliche Bescheinigung aushändigen, haften persönlich für die Zahlung der Erbschaftssteuer. Sie können jedoch einen Rückgriffsanspruch gegen den ursprünglichen Schuldner geltend machen.

*Informationsinhalt, keine individuelle Steuerberatung.*

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Offizielle Quellen

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