Wie werden Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne besteuert?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

In Frankreich unterliegen Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne unterschiedlichen Besteuerungsregimen. Kapitalerträge werden als revenus de capitaux mobiliers (Erträge aus beweglichem Kapital) besteuert, während Veräußerungsgewinne dem Regime der gains nets de cession (Nettogewinne aus Veräußerungen) folgen.

Wer muss Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne deklarieren?

Die Deklaration ist für natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich verpflichtend, die:

Von der Deklarationspflicht ausgenommen sind Inhaber von carried interest aus FCPR/FPCI sowie Ausschüttungen aus FCP mit einer Beteiligung von mehr als 10 %.

Welche Erträge und Gewinne müssen deklariert werden?

Kapitalerträge

Es müssen die brutto erhaltenen Kapitalerträge deklariert werden, darunter:

Diese Erträge werden als revenus de capitaux mobiliers klassifiziert und fließen in die Ermittlung des zu versteuernden Gesamteinkommens ein.

Veräußerungsgewinne aus beweglichem Vermögen

Nettogewinne aus Veräußerungen müssen deklariert werden, wenn sie aus dem Verkauf von:

Veräußerungsgewinne, die innerhalb von 1 Jahr nach dem Kauf realisiert werden, unterliegen der Einkommensteuer, während Gewinne nach mehr als 1 Jahr von einem begünstigten Regime profitieren.

Unterlagen für Steuerbefreiungen

Um Steuerbefreiungen auf Gewinnausschüttungen aus FCPR, FPCI oder SCR in Anspruch zu nehmen, müssen ein Verpflichtungszertifikat zur Halte- und Reinvestitionsfrist vorgelegt werden, wie in den Artikeln 163 quinquies B und 163 quinquies C des CGI (Code Général des Impôts) vorgesehen.

Erhöhungen bei nicht nachgewiesenen Erträgen

Nicht deklarierte oder unzureichend nachgewiesene Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne unterliegen einer Erhöhung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Diese Erhöhung ist in Artikel 111 des CGI geregelt und wird bei einer Prüfung durch die Steuerbehörde angewendet.

Internationale Abkommen

Die internationalen Abkommen mit Monaco und der Schweiz sehen spezifische Regeln für die Besteuerung von Kapitalerträgen vor:

Fehler, Ausnahmen und Grenzen

*Hinweis: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog