TLDR: Die Grundsteuer wird grundsätzlich auf den Namen des aktuellen Eigentümers des Grundstücks festgesetzt. Ist die SCI Eigentümerin, ist sie daher grundsätzlich zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Die Besteuerung erfolgt durch die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, wobei für bestimmte Rechte oder Verträge besondere Regelungen gelten.
Der Schuldner der Grundsteuer
Jedes bebaute oder unbebaute Grundstück wird grundsätzlich auf den Namen seines aktuellen Eigentümers besteuert. Bei einer SCI ist die Grundsteuer daher an das Eigentum der Gesellschaft an dem Grundstück geknüpft und nicht allein daran, dass die Gesellschaft die Rechtsform einer SCI hat.
Besondere Situationen
Die Grundsteuer kann auf den Namen einer anderen Person festgesetzt werden, wenn das Grundstück mit einem Nießbrauch belastet ist oder Gegenstand bestimmter Verträge ist. Dies betrifft insbesondere den Erbpachtvertrag, den Baupachtvertrag, den solidarischen Grundstückspachtvertrag, den Sanierungspachtvertrag und bestimmte befristete Genehmigungen zur Nutzung des öffentlichen Eigentums, die ein dingliches Recht begründen.
In diesen Situationen wird die Steuer auf den Namen des Inhabers des betreffenden Rechts festgesetzt, insbesondere auf den Namen des Nießbrauchers oder des Pächters, je nach anwendbarem Vertrag.
Die Regelung, wonach jedes Mitglied für den auf es entfallenden Anteil besteuert wird, betrifft ausdrücklich die in Artikel 1655 ter des CGI genannten Immobiliengesellschaften im Miteigentum. Sie stellt daher nicht die allgemeine Regel dar, die für jede SCI gilt.
Die Gemeinde der Besteuerung
Die Grundsteuer ist in der Gemeinde zu zahlen, in der sich das Grundstück befindet. Befindet sich ein und dasselbe Grundstück auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden, wird die Besteuerung zwischen diesen Gemeinden für den auf ihrem jeweiligen Gebiet liegenden Teil aufgeteilt.
Die Besteuerungsgrundlage
Die Grundlage der Grundsteuer beruht auf dem Mietwert des Grundstücks, der nach den für diese Steuer geltenden Regeln bestimmt wird. Die vorliegenden Angaben ermöglichen es nicht, eine vollständige allgemeine Formel darzustellen oder ohne genaue Informationen über das Grundstück und seine Situation einen Betrag zu bestimmen.
Für ein Grundstück, das in der Bilanz einer SCI als Eigentümerin eines Industriebetriebs ausgewiesen ist, der für die Körperschaftsteuer optiert hat, wird der Mietwert nach der Bilanzmethode bestimmt. Diese Regel betrifft ausschließlich diesen besonderen Fall.