Wie wird die Vorauszahlung für einen Kleinunternehmer berechnet?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 29. August 2026

Zusammenfassung: Die Vorauszahlung für einen Kleinunternehmer wird auf der Grundlage des steuerpflichtigen Ergebnisses nach den Regeln der Kleinunternehmerregelung berechnet, wobei Einnahmen, die der pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen, außergewöhnliche Einnahmen und Verluste ausgeschlossen sind. Die Zahlung kann monatlich oder quartalsweise erfolgen, mit festen Fälligkeitsterminen und der Möglichkeit der Stundung.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vorauszahlung wird durch das steuerpflichtige Ergebnis des Kleinunternehmers bestimmt, das nach den Regeln der Kleinunternehmerregelung berechnet wird. Ist das steuerpflichtige Ergebnis negativ, beträgt die Bemessungsgrundlage der Vorauszahlung null. Außergewöhnliche Einnahmen, wie Zuschüsse oder Entschädigungen, werden von der Bemessungsgrundlage der Vorauszahlung ausgeschlossen.

Zahlungsmodalitäten

Die Vorauszahlung kann monatlich (12 Fälligkeiten) oder quartalsweise (4 Fälligkeiten) geleistet werden. Die monatlichen Fälligkeiten sind auf den 15. jedes Monats festgelegt, während die quartalsweisen Fälligkeiten auf den 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November datiert sind. Die Option für die quartalsweise Zahlung muss bis zum 1. Oktober des Vorjahres ausgeübt werden.

Stundungen und Rundungen

Es ist möglich, bis zu 3 monatliche Fälligkeiten oder 1 quartalsweise Fälligkeit auf die nächste Fälligkeit zu verschieben. Die Beträge der Fälligkeiten werden auf den nächsten Euro gerundet, wobei ein Bruchteil von 0,50 € als 1 € gezählt wird.

Ausschlüsse und Besonderheiten

Einnahmen, die der pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen, werden nicht in die Berechnung der Vorauszahlung einbezogen. Außerdem müssen außergewöhnliche Einnahmen separat in der Ergänzenden Einkommensteuererklärung für Selbstständige (Formular Nr. 2042-C PRO) deklariert werden.

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Verzichtet der Kleinunternehmer auf die Kleinunternehmerregelung, gilt die Vorauszahlung ab dem folgenden Jahr auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorjahre, berechnet nach den Regeln der Kleinunternehmerregelung.

Einkommensdeklaration

Außergewöhnliche Einnahmen müssen in der Ergänzenden Einkommensteuererklärung für Selbstständige (Formular Nr. 2042-C PRO) deklariert werden. Einnahmen, die der pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen, müssen ebenfalls deklariert werden, werden jedoch nicht in die Bemessungsgrundlage der Vorauszahlung einbezogen.

*Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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