TLDR: Familiäre Veränderungen (Heirat, PACS, Tod, Scheidung, Auflösung des PACS, Geburt, Adoption oder Aufnahme eines minderjährigen Kindes) verändern die Anzahl der Steueranteile. Diese Ereignisse müssen innerhalb von 60 Tagen der Steuerbehörde gemeldet werden. Die Berechnung der Anteile hängt von der familiären Situation und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab. Im Todesfall wird die Berechnung auf der Grundlage der Steueranteile des Haushalts zum 1. Januar des Todesjahres vorgenommen. Bei einer Trennung gilt das Kind als unterhaltsberechtigt bei dem Elternteil, bei dem es hauptsächlich wohnt.
Ereignisse, die die Steueranteile ändern
Die folgenden Situationen führen zu einer Überprüfung der Anzahl der Steueranteile:
- Heirat oder Abschluss eines PACS.
- Tod eines Ehepartners oder PACS-Partners, der der gemeinsamen Besteuerung unterliegt.
- Scheidung oder Auflösung eines PACS.
- Erhöhung der Familienlasten durch Geburt, Adoption oder Aufnahme eines minderjährigen Kindes unter den Bedingungen von Artikel 196 des CGI.
Meldepflicht
Jede Änderung der familiären Situation, die sich auf die Steueranteile auswirkt, muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Ereignis der Steuerbehörde gemeldet werden. Diese Verpflichtung gilt für alle betroffenen Steuerzahler.
Berechnung der Steueranteile
Die Anzahl der Anteile wird in Abhängigkeit von der familiären Situation und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder bestimmt. Hier sind die allgemeinen Regeln:
- Ledig, geschieden oder verwitwet ohne unterhaltsberechtigte Kinder: 1 Anteil.
- Verheiratet ohne unterhaltsberechtigte Kinder: 2 Anteile.
- Ledig oder geschieden mit 1 unterhaltsberechtigtem Kind: 1,5 Anteile.
- Verheiratet oder verwitwet mit 1 unterhaltsberechtigtem Kind: 2,5 Anteile.
- Ledig oder geschieden mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern: 2 Anteile.
- Verheiratet oder verwitwet mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern: 3 Anteile.
Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind wird ein zusätzlicher Anteil hinzugefügt.
Besonderer Fall: Tod eines Ehepartners oder PACS-Partners
Im Todesfall berücksichtigt die Steuerberechnung:
- Die Einkünfte und Vorteile, die vom überlebenden Ehepartner oder PACS-Partner erzielt wurden, anteilig zeitlich ab dem Todesdatum.
- Sämtliche Anteile des Familienquotienten, die dem Steuerhaushalt am 1. Januar des Todesjahres zustanden.
Zuteilung der Kinder bei Trennung
Bei Scheidung, Auflösung des PACS oder tatsächlicher Trennung nicht verheirateter Eltern gilt das Kind als unterhaltsberechtigt bei dem Elternteil, bei dem es hauptsächlich wohnt, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Bei Wechselmodell kann die Scheidungsvereinbarung oder die vom Richter genehmigte Vereinbarung eine andere Aufteilung vorsehen.
Obergrenze für die Steuerermäßigung durch den Familienquotienten
Die Steuerermäßigung, die sich aus der Anwendung des Familienquotienten ergibt, darf 1.791 € pro halben Anteil oder die Hälfte dieses Betrags pro Viertelanteil nicht überschreiten.
Beispiele für nicht abgedeckte Situationen
Die spezifischen Modalitäten zur Berechnung des Familienquotienten für volljährige Kinder oder für Fälle der Adoption eines Kindes über 10 Jahre werden hier nicht behandelt.