Wie wirken sich familiäre Veränderungen auf die Steueranteile aus?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 1. September 2026

TLDR: Familiäre Veränderungen (Heirat, PACS, Tod, Scheidung, Auflösung des PACS, Geburt, Adoption oder Aufnahme eines minderjährigen Kindes) verändern die Anzahl der Steueranteile. Diese Ereignisse müssen innerhalb von 60 Tagen der Steuerbehörde gemeldet werden. Die Berechnung der Anteile hängt von der familiären Situation und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab. Im Todesfall wird die Berechnung auf der Grundlage der Steueranteile des Haushalts zum 1. Januar des Todesjahres vorgenommen. Bei einer Trennung gilt das Kind als unterhaltsberechtigt bei dem Elternteil, bei dem es hauptsächlich wohnt.

Ereignisse, die die Steueranteile ändern

Die folgenden Situationen führen zu einer Überprüfung der Anzahl der Steueranteile:

Meldepflicht

Jede Änderung der familiären Situation, die sich auf die Steueranteile auswirkt, muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Ereignis der Steuerbehörde gemeldet werden. Diese Verpflichtung gilt für alle betroffenen Steuerzahler.

Berechnung der Steueranteile

Die Anzahl der Anteile wird in Abhängigkeit von der familiären Situation und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder bestimmt. Hier sind die allgemeinen Regeln:

Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind wird ein zusätzlicher Anteil hinzugefügt.

Besonderer Fall: Tod eines Ehepartners oder PACS-Partners

Im Todesfall berücksichtigt die Steuerberechnung:

Zuteilung der Kinder bei Trennung

Bei Scheidung, Auflösung des PACS oder tatsächlicher Trennung nicht verheirateter Eltern gilt das Kind als unterhaltsberechtigt bei dem Elternteil, bei dem es hauptsächlich wohnt, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Bei Wechselmodell kann die Scheidungsvereinbarung oder die vom Richter genehmigte Vereinbarung eine andere Aufteilung vorsehen.

Obergrenze für die Steuerermäßigung durch den Familienquotienten

Die Steuerermäßigung, die sich aus der Anwendung des Familienquotienten ergibt, darf 1.791 € pro halben Anteil oder die Hälfte dieses Betrags pro Viertelanteil nicht überschreiten.

Beispiele für nicht abgedeckte Situationen

Die spezifischen Modalitäten zur Berechnung des Familienquotienten für volljährige Kinder oder für Fälle der Adoption eines Kindes über 10 Jahre werden hier nicht behandelt.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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