Wo wird das Gehalt eines Arbeitnehmers im Homeoffice aus Frankreich besteuert?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR: Arbeitnehmer mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich müssen alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, einschließlich derer aus Homeoffice, in Frankreich versteuern. Sie können Berufsausgaben entweder pauschal oder durch Nachweis der tatsächlichen Kosten abziehen, sofern diese dokumentiert und begründet sind. Ohne internationale Steuerabkommen wird das Gehalt in Frankreich besteuert, wenn der Arbeitnehmer dort steuerlich ansässig ist.

Einkommensdeklaration

Arbeitnehmer mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich müssen alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – auch aus Homeoffice – gemäß den Regeln für Löhne und Gehälter (Artikel 83 des CGI) deklarieren.

Abzug von Berufsausgaben

Homeoffice-Arbeitnehmer können berufsbedingte Ausgaben abziehen. Dies ist auf zwei Arten möglich:

Besteuerung von Gewinnen aus Aktienoptionen

Gewinne aus Aktienoptionen werden in Frankreich nur für den Anteil besteuert, der der im Land ausgeübten Tätigkeit entspricht, sofern Steuerabkommen nichts anderes vorsehen.

Fehlen internationaler Steuerabkommen

Ohne internationale Steuerabkommen wird das Gehalt eines Homeoffice-Arbeitnehmers in Frankreich besteuert, wenn der Arbeitnehmer dort steuerlich ansässig ist (Artikel 4 B des CGI). Die steuerliche Zuordnung erfolgt auf Basis des überwiegenden Arbeitsorts.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen jeden Arbeitnehmer der Betriebsstätte (Unternehmenssitz) zuordnen, die ohne Homeoffice zuständig wäre, gemäß den Bestimmungen der branchenübergreifenden Vereinbarung vom 11. Juli 2005.

Dokumentation der Ausgaben

Für den Abzug der tatsächlichen Kosten ist es entscheidend, die Aufteilung der Tätigkeit zwischen Wohnsitz und Unternehmenssitz anzugeben, falls die Arbeit an beiden Orten ausgeübt wird. Die Ausgaben müssen dokumentiert und begründet werden.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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