Zusammenfassung: In Frankreich sind Computer, Telefone und Internetanschlüsse nur dann absetzbar, wenn sie spezifische buchhalterische und steuerliche Kriterien erfüllen, die je nach Art der Ausgaben und dem Status des Unternehmens oder Freiberuflers variieren. Selbst entwickelte Software und Websites können sofort oder über einen Zeitraum verteilt abgesetzt werden, während physische Ausrüstungen abgeschrieben werden müssen. Internetanschlüsse und Hosting-Dienste sind als Betriebskosten im entsprechenden Geschäftsjahr absetzbar.
Absetzung von Computern und physischer Ausrüstung
Physische Ausrüstungen wie Computer und Server müssen als Vermögenswerte aktiviert und über ihre normale Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Eine sofortige Absetzung ist für diese Art von Gütern nicht vorgesehen, es sei denn, sie fallen unter spezielle Begünstigungsregelungen. Das bedeutet, dass du die gesamten Kosten nicht auf einmal absetzen kannst, sondern sie über die Nutzungsdauer des Gutes verteilen musst.
Software und Websites
Die Kosten für die Erstellung von Software oder Websites können nur dann sofort abgesetzt werden, wenn das Unternehmen den Regelungstyp I des Art. 236 CGI gewählt hat. Andernfalls müssen sie aktiviert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Kosten für Vorabforschungen vor der Entwicklung können nicht aktiviert werden und müssen als Aufwand im Jahr ihrer Entstehung verbucht werden.
Internetanschlüsse und Hosting-Dienste
Verträge für Internetzugang und Hosting-Dienste für Websites gelten als laufende Dienstleistungen. Die Kosten sind zeitanteilig während des Geschäftsjahres absetzbar, in dem die Dienstleistung genutzt wird. Wenn das Hosting auf eigenen Servern des Unternehmens erfolgt, müssen diese als Vermögenswerte aktiviert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Kriterien für die Absetzbarkeit
Damit Ausgaben absetzbar sind, müssen sie:
- klar individualisierbar sein,
- ernsthafte Erfolgsaussichten in technischer Hinsicht und wirtschaftliche Rentabilität bieten,
- für die Fertigstellung, Nutzung oder den Verkauf bestimmt sein,
- durch angemessene technische und finanzielle Kapazitäten gestützt werden,
- zukünftige wirtschaftliche Vorteile generieren,
- zuverlässig bewertbar sein.
Ausschlüsse
Die Option der sofortigen Absetzung von Entwicklungskosten gilt nicht für Software, die ab dem 1. Januar 2017 erworben wurde. Zudem muss die Wahl zwischen sofortiger oder zeitlich verteilter Absetzung global getroffen werden und kann nicht pro Projekt entschieden werden, sondern muss einheitlich auf alle Projekte des Unternehmens angewendet werden.
Abschließende Überlegungen
Die Absetzbarkeit dieser Ausgaben hängt von ihrer buchhalterischen und steuerlichen Klassifizierung ab. Es ist ratsam, einen Steuerberater oder Fachexperten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden und steuerliche Vorteile maximiert werden.