TLDR: Wenn du in Frankreich wohnhaft oder niedergelassen bist, musst du die Angaben zu den Wallets für digitale Vermögenswerte deklarieren, die bei einer im Ausland niedergelassenen Einrichtung eröffnet, gehalten, genutzt oder geschlossen wurden. Die zitierte Bestimmung erlaubt jedoch nicht die Feststellung, dass jedes bei einer ausländischen Kryptoplattform eröffnete Konto notwendigerweise ein Wallet für digitale Vermögenswerte im rechtlichen Sinne darstellt.
Wer ist betroffen?
Du bist betroffen, wenn du eine natürliche Person oder eine juristische Person bist, die in Frankreich wohnhaft oder niedergelassen ist.
Welche Wallets sind betroffen?
Die Regelung betrifft die bei einem im Ausland niedergelassenen Unternehmen, einer juristischen Person, einer Institution oder einer Einrichtung eröffneten, gehaltenen, genutzten oder geschlossenen „Wallets für digitale Vermögenswerte“.
Du musst die Angaben zu den betreffenden Wallets deklarieren. Anhand der zitierten Bestimmung lässt sich nicht feststellen, ob jedes bei einer ausländischen Kryptoplattform eröffnete Konto notwendigerweise in diese Kategorie fällt.
Wann müssen die Angaben deklariert werden?
Du musst diese Deklaration gleichzeitig mit deiner Einkommen- oder Ergebnissteuererklärung abgeben. Die Bestimmung legt im verfügbaren Auszug kein genaues Kalenderdatum fest.
Welche Informationen sind bestätigt?
Der Text schreibt die Deklaration der Angaben zu den betreffenden Wallets für digitale Vermögenswerte vor. Der verfügbare Auszug enthält keine vollständige Liste der anzugebenden Informationen, des zu verwendenden Formulars oder Feldes und auch keine Angaben zu beizufügenden Nachweisen.
Die allgemeinen Seiten zur Online-Steuererklärung ermöglichen es nicht, diese spezifischen Elemente zu Wallets für digitale Vermögenswerte zu ergänzen.