Wie kann ich nach der Abgabe meiner Erklärung zu ausländischen Kryptokonten Korrekturen vornehmen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TLDR: Wenn Sie eine bereits unterzeichnete Erklärung korrigieren möchten, müssen Sie die Angaben der vorherigen Erklärung korrigieren und sie erneut unterzeichnen. Die verfügbaren Quellen geben jedoch weder das Formular noch den Dienst noch die für eine Erklärung zu ausländischen Kryptokonten spezifisch zu verwendenden Nachweise an.

Nach der Unterzeichnung korrigieren

Die allgemeine Regel besagt, dass Sie die in der vorherigen Erklärung gemachten Angaben korrigieren und sie anschließend erneut unterzeichnen können. Diese Regel gilt allgemein für Erklärungen und beschreibt kein besonderes Verfahren für ausländische Kryptokonten.

Die geltenden Fristen einhalten

Die Korrekturen müssen innerhalb der für die betreffende Erklärung vorgesehenen „zusätzlichen Fristen“ vorgenommen werden. Anhand der verfügbaren Quellen lässt sich deren Dauer für eine Erklärung zu ausländischen Kryptokonten nicht bestimmen.

Bei einer freiwillig eingereichten berichtigenden Erklärung muss die Einreichung vor Ablauf der Frist erfolgen, innerhalb derer die Verwaltung ihr Recht auf Nachprüfung ausüben kann. Diese Regel wird in einem allgemeinen steuerlichen Rahmen dargestellt, und hier wird keine spezifische Frist für ausländische Kryptokonten bestätigt.

Wenn eine Prüfung bereits begonnen hat

Für eine Korrektur nach Beginn einer Prüfung verweist die Quelle auf BOI-CF-IOR-20. Der verfügbare Auszug beschreibt nicht, welches Verfahren in dieser Situation einzuhalten ist.

Informationen, die sich aus den Quellen nicht bestätigen lassen

Aus den verfügbaren Quellen lässt sich nicht ableiten, welches französische Formular zu verwenden ist oder ob die Korrektur über einen Online-Dienst oder in einem Papierverfahren vorgenommen werden muss.

Die Quellen geben auch nicht an, welche Dokumente oder Nachweise beizufügen sind. Sie ermöglichen es nicht, eine spezifische Sanktion festzustellen, die bei einem Fehler oder einer verspäteten Korrektur einer Erklärung zu ausländischen Kryptokonten anwendbar wäre.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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