Muss ich in Frankreich Steuern zahlen, wenn ich im Ausland lebe?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

Zusammenfassung: Ein Leben im Ausland schließt nicht automatisch die Steuerpflicht in Frankreich aus. Wenn Sie nicht mehr steuerlich in Frankreich ansässig sind, werden nur Einkünfte aus französischen Quellen besteuert, sofern keine abweichenden Bestimmungen in internationalen Steuerabkommen vorgesehen sind. Steuerpflichtige mit Verbindungen zu Frankreich müssen lokale Einkünfte nach spezifischen Regeln deklarieren.

Wer gilt als steuerlich in Frankreich ansässig?

Der steuerliche Wohnsitz bestimmt den Besteuerungsumfang. Sie gelten als steuerlich in Frankreich ansässig – und werden daher auf alle Einkünfte, unabhängig von ihrem Ursprung, besteuert –, wenn Sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Französische Staatsbedienstete und Beamte, die im Ausland im Einsatz sind, gelten automatisch als steuerlich in Frankreich ansässig, es sei denn, sie fallen unter spezifische Ausnahmen.

Besteuerung von Nichtansässigen: Einkünfte aus französischen Quellen

Wenn Sie nicht steuerlich in Frankreich ansässig sind, werden nur Einkünfte aus französischen Quellen besteuert, darunter:

Befreiungen und begünstigte Regelungen

Bestimmte Kategorien von Steuerpflichtigen können von vollständigen oder teilweisen Befreiungen profitieren:

Von der französischen Besteuerung ausgenommene Einkünfte für Nichtansässige

Nicht alle mit Frankreich verbundenen Einkünfte sind steuerpflichtig. Insbesondere werden Mieteinkünfte aus Immobilien in Frankreich nicht als Vergütung für in Frankreich erbrachte oder genutzte Leistungen betrachtet. Veräußerungsgewinne aus Immobilien, die von Nichtansässigen erzielt werden, können befreit sein, wenn die Bedingungen für Beamte erfüllt sind oder internationale Abkommen dies vorsehen.

Besonderheiten: IFI und Immobilienvermögen

Steuerpflichtige, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, unterliegen in Frankreich für die 5 Jahre nach dem Umzug weiterhin der IFI (Impôt sur la Fortune Immobilière), jedoch nur für das in Frankreich gelegene Immobilienvermögen.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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