Welche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird für eine innergemeinschaftliche Dienstleistung verwendet?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR: Für eine innergemeinschaftliche Dienstleistung verwenden Sie die individuelle französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die von der französischen Steuerbehörde vergeben wird. Diese Nummer ist für Dienstleister und Empfänger von Dienstleistungen mit Sitz in Frankreich verpflichtend und muss auf allen Rechnungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Transaktionen angegeben werden.

Was ist die individuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die individuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine Kennung, die von der französischen Steuerbehörde vergeben wird. Sie ist verpflichtend für Dienstleister mit Sitz in Frankreich, die mit Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten arbeiten, sowie für Dienstleistungsempfänger mit Sitz in Frankreich, die für diese Transaktionen die Umsatzsteuer schulden.

Wer muss die innergemeinschaftliche USt-IdNr. beantragen?

Die innergemeinschaftliche USt-IdNr. muss von Dienstleistern mit Sitz in Frankreich beantragt werden, die innergemeinschaftliche Dienstleistungen erbringen, für die der Empfänger in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Umsatzsteuer schuldet. Zudem müssen Dienstleistungsempfänger mit Sitz in Frankreich, die für von nicht ansässigen Anbietern erhaltene Dienstleistungen die Umsatzsteuer schulden, über diese Nummer verfügen.

Wie beantragt man die innergemeinschaftliche USt-IdNr.?

Der Antrag auf die innergemeinschaftliche USt-IdNr. muss an das zuständige Service des Impôts des Entreprises (SIE) gerichtet werden, und zwar unter Verwendung des Musterschreibens BOI-LETTRE-000081. Es gibt kein explizit dokumentiertes Online-Verfahren, daher ist die übliche Praxis das Versenden eines formellen Schreibens.

Pflicht zur Angabe der innergemeinschaftlichen USt-IdNr.

Die innergemeinschaftliche USt-IdNr. muss zwingend auf allen Rechnungen und Dokumenten im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Transaktionen angegeben werden. Diese Angabe ist entscheidend, um die korrekte Anwendung der Steuerregeln nachzuweisen und den Behörden beider beteiligter Mitgliedstaaten die Überprüfung der Konformität der Transaktionen zu ermöglichen.

Gültigkeit der innergemeinschaftlichen USt-IdNr.

Die innergemeinschaftliche USt-IdNr. muss zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung gültig sein.

Nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige

Nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige, die Dienstleistungen erbringen, für die der französische Empfänger die Umsatzsteuer schuldet, müssen ihre innergemeinschaftliche USt-IdNr. mitteilen. Diese Pflicht ist notwendig, damit der französische Kunde den Reverse-Charge-Mechanismus korrekt anwenden und die Transaktion in seinen Steuererklärungen angeben kann.

Sanktionen bei fehlender innergemeinschaftlicher USt-IdNr.

Das Fehlen der innergemeinschaftlichen USt-IdNr. kann zu Unregelmäßigkeiten in der steuerlichen Dokumentation führen.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog