TLDR: Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, müssen Sie alle ausländischen Einkünfte, einschließlich Gehälter, in der jährlichen Steuererklärung angeben. Entsandte Arbeitnehmer können von teilweisen Befreiungen profitieren, während ausländische Arbeitgeber der Quellensteuer unterliegen. Verwenden Sie Ihre Steuernummer für die Online-Erklärung und bewahren Sie die Belegunterlagen auf.
Wer muss ausländische Einkünfte deklarieren?
Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, müssen Sie alle Einkünfte aus ausländischen Quellen, einschließlich Gehälter, in der jährlichen Erklärung Nr. 2042 angeben. Diese Verpflichtung gilt sowohl für langfristig Ansässige als auch für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz während des Jahres nach Frankreich verlegen. Entsandte Arbeitnehmer können von teilweisen Befreiungen für die Vergütung profitieren, die mit der im Ausland ausgeübten Tätigkeit verbunden ist, sofern die Tätigkeit ausschließlich im Interesse des Unternehmens liegt und der Arbeitgeber eine Bescheinigung mit der Berechnungsmethode des Referenzgehalts vorlegt.
Steuernummer und Zugang zur Erklärung
Um die Einkünfte online zu deklarieren, benötigen Sie eine numéro fiscal de particulier, die auf der Website impots.gouv.fr verfügbar ist. Steuerlich in Frankreich ansässige Personen erhalten diese Nummer automatisch, während Nichtansässige mit französischen Einkünften sie beim Service des Impôts des Non-Résidents (SINR) beantragen müssen.
Deklarationsverfahren: online oder papierbasiert
Die Deklaration ausländischer Einkünfte kann online oder in Papierform erfolgen. Eine papierbasierte Deklaration ist nur auf ausdrücklichen Antrag bei der Steuerbehörde möglich. In diesem Fall müssen zusätzliche Informationen auf einem „freien Blatt“ (papier libre) der Erklärung Nr. 2042 beigefügt werden.
Für die Deklaration erforderliche Unterlagen
Um ausländische Gehälter korrekt zu deklarieren, müssen Sie den Nachweis des Währungsumtauschs für Einkünfte in Fremdwährung sowie die Belegunterlagen für Befreiungen vorlegen, z. B. die Arbeitgeberbescheinigung für entsandte Arbeitnehmer.
Fristen und Korrekturen der Deklaration
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung liegt in der Regel zwischen Mai und Juni des auf das Einkommensjahr folgenden Jahres. Korrekturen der Deklaration können bis zum Ablauf der Verjährungsfrist durch eine berichtigte Online-Erklärung oder einen Brief an das zuständige Finanzamt mit entsprechenden Belegen vorgenommen werden.
Fehler, Ausnahmen und Grenzen
Ausländische Einkünfte werden in Frankreich nur besteuert, wenn sie nicht durch internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgedeckt sind. Bei Vorliegen solcher Abkommen können die Einkünfte entweder befreit oder nur im Herkunftsland besteuert werden.