Zusammenfassung: In Frankreich steuerpflichtige Personen, die ein Gehalt in der Schweiz beziehen, müssen dieses in Frankreich erklären. Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer, während Frankreich eine Steuergutschrift gewährt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Es ist eine französische Steuernummer erforderlich, und die Erklärung kann online oder schriftlich eingereicht werden, wobei das Schweizer Gehaltszertifikat beigefügt werden muss.
Wer muss das Schweizer Gehalt erklären?
In Frankreich steuerpflichtige Personen, die in der Schweiz außerhalb des Grenzpendlerregimes arbeiten, müssen ihr Gehalt in Frankreich erklären. Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer, während Frankreich eine Steuergutschrift gewährt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Steuergutschrift darf den Betrag der tatsächlich gezahlten Schweizer Steuer nicht überschreiten.
Steuernummer und vorläufige Unterlagen
Um ein Schweizer Gehalt in Frankreich zu erklären, ist eine französische Steuernummer (numéro SPI) unerlässlich. Diese ermöglicht den Zugang zum Portal impots.gouv.fr für die Online-Erklärung. Die Nummer wird automatisch beim ersten Kontakt mit der französischen Steuerbehörde zugewiesen.
Verfahren zur Erklärung
Online-Erklärung
Die Online-Erklärung ist die gebräuchlichste und bequemste Methode, um ein Schweizer Gehalt zu erklären. Dazu muss man sich auf dem Portal impots.gouv.fr mit der französischen Steuernummer (numéro SPI) anmelden.
Schriftliche Erklärung
In den ersten zwei Jahren der Tätigkeit muss das Formular 2041-AS zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Ab dem dritten Jahr muss der schriftlichen Erklärung das vom Schweizer Arbeitgeber ausgestellte Gehaltszertifikat beigefügt werden.
Dokumente und Informationen, die bereitgestellt werden müssen
Pflichtdokumente
- Certificat de salaires: Vom Schweizer Arbeitgeber ausgestellt, muss es ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit der schriftlichen Erklärung beigefügt oder für Online-Erklärungen aufbewahrt werden. Das Dokument gibt das Bruttogehalt in Schweizer Franken an.
Zu erklärende Informationen
- Bruttogehalt in Schweizer Franken: direkt in das Formular einzutragen, ohne Umrechnung in Euro.
- Daten des Schweizer Arbeitgebers: falls vom Formular verlangt.
- Steuergutschriften: Für Einkommen, die sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich besteuert werden, wird die Gutschrift automatisch von der französischen Steuerbehörde auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen berechnet.
Fristen und Korrekturen
Die Fristen für die Steuererklärung sind in den offiziellen Quellen nicht spezifiziert. Die allgemeine Verpflichtung sieht jedoch vor, dass die Erklärung jährlich zusammen mit den geforderten Dokumenten (Gehaltszertifikat oder Wohnsitzbescheinigung) eingereicht wird. Für Korrekturen kann eine berichtigte Erklärung eingereicht werden, jedoch sind die Fristen und Modalitäten nicht explizit angegeben.