TLDR: Um Einkünfte aus einer gelegentlichen Tätigkeit zu deklarieren, greife auf deinen Bereich Finances publiques mit deiner Steuernummer, der Online-Zugangsnummer und dem steuerlichen Referenzeinkommen zu. Nutze die Online-Steuererklärung, überprüfe die vorab ausgefüllten Daten und korrigiere sie ggf. Für gelegentliche Tätigkeiten, die der Mehrwertsteuer (MWS) unterliegen, muss die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Veranstaltung oder der gelegentlichen Transaktion eingereicht werden.
Online-Steuererklärung
Die Online-Steuererklärung ist für die meisten Steuerpflichtigen obligatorisch. Für den Zugang benötigst du deine Steuernummer, die Online-Zugangsnummer und das steuerliche Referenzeinkommen. Diese Daten findest du auf der im April erhaltenen Steuererklärung oder auf dem im August des Vorjahres erhaltenen Steuerbescheid. Falls du zum ersten Mal eine Erklärung abgibst, werden die Codes von der Steuerbehörde per Post zugesandt.
Verfahren zur Steuererklärung
Die Online-Steuererklärung ist mit den der Behörde bekannten Informationen vorab ausgefüllt. Überprüfe deine Familiensituation, deine Adresse und die vorab ausgefüllten Beträge. Ergänze die Erklärung um weitere erhaltene Einkünfte und abzugsfähige Ausgaben. Vergiss nicht, die Online-Steuererklärung zu unterschreiben, um sie gültig zu machen.
Fristen und Korrekturen
Die Fristen für die Online-Steuererklärung sind im Vergleich zur Papiererklärung verlängert. Eine bereits online eingereichte Erklärung kann korrigiert werden, indem du auf den Bereich Finances publiques zugreifst und den Dienst "Déclarer mes revenus" auswählst.
Gelegentliche Tätigkeiten, die der Mehrwertsteuer unterliegen
Für gelegentliche Tätigkeiten, die der Mehrwertsteuer unterliegen, wie z. B. die von gemeinnützigen Organisationen, muss die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Veranstaltung oder der gelegentlichen Transaktion eingereicht werden. Verwende das Formular Nr. 3310-CA3-SD, um die im Rahmen gelegentlicher Tätigkeiten durchgeführten steuerpflichtigen Vorgänge zu deklarieren.
Verkauf von digitalen Vermögenswerten
Für gelegentliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf digitaler Vermögenswerte, wie z. B. Kryptowährungen, müssen die seit dem 1. Januar 2019 erzielten Wertsteigerungen deklariert werden. Verkäufe, die im Rahmen des foyer fiscal (steuerlichen Haushalts) entgeltlich durchgeführt wurden, müssen in der Erklärung angegeben werden.
Vorteile der Online-Steuererklärung
Die Online-Steuererklärung bietet mehrere Vorteile, darunter:
- Verlängerung der Fristen im Vergleich zur Papiererklärung.
- Vorab ausgefüllte Daten.
- Automatische Berechnung der Steuer.
- Sofortige Empfangsbestätigung per E-Mail.
- Möglichkeit, die Erklärung auch nach der Unterzeichnung zu korrigieren.