Zusammenfassung: Mieteinnahmen müssen jährlich zusammen mit dem Gehalt – online oder in Papierform – deklariert werden. Bruttoeinnahmen und abzugsfähige Ausgaben müssen dokumentiert werden. Die Fristen variieren je nach gewählter Methode.
Wer muss Mieteinnahmen deklarieren?
Die Deklaration von Mieteinnahmen ist für Steuerpflichtige mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich obligatorisch, die Einkünfte aus vermieteten oder unbewohnten Immobilien, Untermieten, Nebenleistungen und Naturalleistungen gemäß Mietvertrag beziehen.
Zugang zur Online-Deklaration
Um Mieteinnahmen online zu deklarieren, benötigt man die numéro fiscal (Steuernummer) und das mot de passe (Passwort). Wer sich zum ersten Mal anmeldet, erhält die Zugangsdaten per Post von der Steuerbehörde. Sobald die Anmeldedaten vorliegen, kann man sich im persönlichen Bereich der Finances publiques einloggen, um die Deklaration auszufüllen.
Deklarationsverfahren: online oder in Papierform
Die Deklaration kann online oder in Papierform erfolgen. Die Online-Deklaration bietet Vorteile wie die automatische Vorabausfüllung, eine spätere Frist und die Möglichkeit, die Deklaration auch nach dem Absenden zu korrigieren. Die Papierdeklaration hat eine frühere Frist, und die Formulare sind in den centres des finances publiques (Finanzämtern) erhältlich.
Erforderliche Informationen und Dokumente
Für Standard-Mieteinnahmen müssen alle erzielten Bruttoeinnahmen angegeben werden, einschließlich Mietzinsen, Spesenrückerstattungen, Wohnbeihilfen und Naturalleistungen. Abzugsfähige Ausgaben müssen dokumentiert und im entsprechenden Formular angegeben werden. Bei geförderten Mietinvestitionen muss der Mietvertrag beigefügt werden.
Fristen und Korrekturen
Die Fristen für die Deklaration variieren je nach Wohnsitzdepartment und gewählter Methode. Korrekturen können online über den espace Finances publiques oder mit einer déclaration rectificative (berichtigenden Erklärung) für die Papierdeklaration vorgenommen werden. Bei unterlassener Deklaration oder Fehlern kann die Behörde Zuschläge und amtliche Berichtigungen vornehmen.
Besonderer Fall: Mieteinnahmen aus dem Ausland
Mieteinnahmen aus dem Ausland unterliegen in Frankreich der Besteuerung, wenn der Steuerpflichtige dort seinen steuerlichen Wohnsitz hat. Die Deklarationspflicht gilt auch für diese Einkünfte, die gemäß den allgemeinen Regeln unter den revenus fonciers (Grundstückseinkünften) zu erfassen sind.