Wie müssen Sie eine vorübergehend von Frankreich aus ausgeübte Freelance-Tätigkeit deklarieren?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TLDR: Um festzustellen, ob Sie Ihre Tätigkeit in Frankreich deklarieren müssen, müssen Sie zunächst Ihren steuerlichen Wohnsitz und die Zuordnung Ihrer Tätigkeit beurteilen. Die verfügbaren Quellen ermöglichen es nicht, ein bestimmtes Formular, eine Mindestdauer oder ein besonderes Verfahren für eine vorübergehende Freelance-Tätigkeit zu bestimmen. Wenn Sie bereits über französische Steueridentifikationsdaten verfügen, können Sie den Bereich « Finances publiques » und den Dienst « Déclarer mes revenus » nutzen.

Prüfen Sie zunächst Ihren steuerlichen Wohnsitz

Die zitierte Regel betrifft Personen, die in Frankreich eine berufliche Tätigkeit ausüben, unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig sind. Diese Tätigkeit kann jedoch als nebenberuflich angesehen werden, wenn Sie dies nachweisen können. Die verfügbaren Quellen definieren weder das allgemeine Kriterium für eine nebenberufliche Tätigkeit noch eine Mindestdauer für eine vorübergehende Freelance-Tätigkeit. [S011, S018]

Wenn Sie Ihre Tätigkeit in mehreren Ländern ausüben, müssen Sie insbesondere prüfen, ob in Frankreich ein fester Anknüpfungspunkt, eine Betriebsstätte oder ein Betrieb besteht und welchem Land der größte Teil Ihrer Gewinne zuzuordnen ist. Wenn Sie denselben Beruf in mehreren Ländern ausüben, gilt Frankreich nach der zitierten Regel als maßgeblich, wenn Sie dort Ihre Haupttätigkeit ausüben. [S011]

Diese Elemente helfen bei der Beurteilung des steuerlichen Wohnsitzes, aber die verfügbaren Quellen geben nicht an, welche Nachweise Sie vorlegen müssen oder welches besondere Verfahren für eine vorübergehend von Frankreich aus ausgeübte Freelance-Tätigkeit gilt.

Rufen Sie die Online-Steuererklärung auf

Wenn Sie bereits über einen französischen Steuerzugang verfügen, melden Sie sich mit Ihrer Steuernummer und Ihrem Passwort in Ihrem Bereich « Finances publiques » an. Wählen Sie nach der Authentifizierung « Déclarer mes revenus » aus. [S002]

Wenn Sie noch kein Passwort haben, sieht das Verfahren vor, dass Sie Ihre Steuernummer, Ihre Online-Zugangsnummer und Ihr Referenzsteuereinkommen verwenden können. Diese Identifikationsdaten finden sich auf bestimmten französischen Steuerdokumenten, insbesondere auf der im April erhaltenen Einkommensteuererklärung und dem im August des Vorjahres erhaltenen Steuerbescheid. [S002]

Die Quelle gibt nicht an, ob diese Identifikationsdaten bereits verfügbar sind, wenn Sie erstmals aus dem Ausland oder während eines vorübergehenden Aufenthalts in Frankreich eine Erklärung abgeben.

Überprüfen und unterschreiben Sie die Angaben

Die Online-Erklärung ist mit den der Verwaltung bekannten Angaben vorausgefüllt. Sie müssen Ihre familiäre Situation, Ihre Adresse und die vorausgefüllten Beträge überprüfen und sie gegebenenfalls korrigieren. Anschließend ergänzen Sie die sonstigen Einkünfte, die Aufwendungen und gegebenenfalls die betreffenden Steuerermäßigungen oder Steuergutschriften. [S002]

Sie müssen die Erklärung unterschreiben, damit sie berücksichtigt wird. Die verfügbaren Quellen geben nicht an, welche Felder oder Anlagen den Einkünften aus einer vorübergehenden Freelance-Tätigkeit in Frankreich entsprechen. Sie ermöglichen daher keine Bestätigung eines bestimmten Formulars, eines Schwellenwerts, eines Betrags, eines Sozialbeitrags oder einer für diese Situation geltenden Registrierungspflicht.

Erste Erklärung, Frist und Korrektur

Für eine erste Online-Erklärung gibt die Quelle an, dass eine mindestens 20 Jahre alte Person den Dienst nutzen kann, wenn sie ein Schreiben der Steuerverwaltung erhalten hat, in dem sie über diese Möglichkeit informiert wird. Eine Person unter 20 Jahren kann ihre Zugangsdaten bei ihrem SIP erhalten. Diese Angaben betreffen den Zugang zum Dienst und sehen kein besonderes Verfahren für einen nicht in Frankreich ansässigen oder sich vorübergehend in Frankreich aufhaltenden Freelancer vor. [S002]

Die Online-Erklärung bietet eine zusätzliche Frist gegenüber der Erklärung in Papierform. Die Quelle nennt nicht die für Ihre Situation geltende Frist. Sie gibt außerdem an, dass eine Erklärung nach ihrer Unterzeichnung korrigiert werden kann, ohne hier den Zeitraum oder die Modalitäten dieser Korrektur zu präzisieren. [S002]

Stützen Sie sich nicht auf eine abgeschaffte Regelung

Die Regelung für eine von einer Person ohne Wohnsitz oder festen Aufenthalt in Frankreich seit mehr als sechs Monaten auf der Straße oder an einem öffentlichen Ort ausgeübte Erwerbstätigkeit stellt keine allgemeine Regel dar, die auf jede vorübergehende Freelance-Tätigkeit anwendbar ist. Diese Regelung wurde mit der Veröffentlichung des Gesetzes vom 7. Dezember 2020 abgeschafft. [S007, S013]

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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