Wie werden Einkünfte von Plattformen wie Upwork oder Fiverr besteuert?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

Zusammenfassung: Einkünfte, die über digitale Plattformen wie Upwork oder Fiverr erzielt werden, unterliegen in Frankreich steuerlichen Verpflichtungen, wenn die Tätigkeit beruflich ausgeübt wird oder die Transaktionen auf französischem Staatsgebiet stattfinden. Die Plattformen müssen die Transaktionsdaten der französischen Steuerbehörde für Nutzer melden, die in Frankreich ansässig sind oder dort tätig werden, und sie über ihre steuerlichen und sozialen Pflichten informieren. Die Erklärung erfolgt online über das offizielle Portal impots.gouv.fr.

Wer muss erklären?

Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind oder Transaktionen auf französischem Staatsgebiet durchführen, müssen Sie die über digitale Plattformen wie Upwork oder Fiverr erzielten Einkünfte erklären. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Dienstleister als auch für Verkäufer, unabhängig von der Nationalität der Plattform. Für Nichtansässige sind nur Einkünfte französischer Herkunft nach französischem Recht steuerpflichtig.

Pflichten der Plattformen

Digitale Plattformen müssen die Nutzer über ihre steuerlichen und sozialen Verpflichtungen für jede durchgeführte Transaktion informieren. Dazu gehört die Bereitstellung direkter Links zu den zuständigen Behörden, wie impots.gouv.fr für steuerliche Verpflichtungen und urssaf.fr für soziale Abgaben. Die Plattformen müssen der französischen Steuerbehörde folgende Informationen zu den Nutzertransaktionen übermitteln:

Schwellenwerte und Fristen

Plattformen müssen Nutzer warnen, die einen bestimmten jährlichen Schwellenwert überschreiten, mindestens 20 Transaktionen im Rahmen von Kostenaufteilungs- oder Privatverkaufsaktivitäten durchführen. Diese Schwelle gilt nicht für Berufstätige, die regelmäßig eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben. Die Plattformen müssen die von Dienstleistern/Verkäufern durchgeführten Transaktionen vierteljährlich melden. Für Transaktionen, die nach dem 1. Januar 2020 getätigt wurden, müssen die Plattformen den in Frankreich mehrwertsteuerpflichtigen Betrag angeben.

Einkommensdeklaration

Die Erklärung der über digitale Plattformen erzielten Einkünfte kann online über das offizielle Portal impots.gouv.fr erfolgen. Die Plattformen sind verpflichtet, den Nutzern einen direkten Link zu diesem Portal sowie zu Urssaf für die sozialen Verpflichtungen bereitzustellen.

Ausnahmen und Grenzen

Plattformen mit Sitz in Staaten/Gebieten, die Abkommen über den automatischen Informationsaustausch abgeschlossen haben, können von der Meldung in Frankreich befreit sein, wenn die Transaktionen bereits von diesen Abkommen erfasst werden. Digitale Vermögenswerte, die als Gegenwert für Transaktionen auf Plattformen erhalten werden, gelten als steuerpflichtige Vorgänge.

Online-Verfahren

Die Plattformen müssen direkte Links zu den Websites der Steuer- und Sozialbehörden bereitstellen, damit die Nutzer ihren Verpflichtungen nachkommen können. Die Erklärung der Plattformeinkünfte kann online über das Portal impots.gouv.fr erfolgen.

*Hinweis: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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