Wo zahlt man Steuern, wenn man online arbeitet und zwischen mehreren Ländern reist?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR: Als digitaler Nomade zahlst du in Frankreich nur Steuern, wenn du dort steuerlich ansässig bist. Die Ansässigkeit wird nach bestimmten Kriterien bestimmt: Aufenthalt von mehr als 6 Monaten, Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen oder Haupttätigkeit in Frankreich oder Familie mit stabilem Wohnsitz in Frankreich. Wenn du nicht ansässig bist, zahlst du nur Steuern auf in Frankreich erzielte Einkünfte. Steuerabkommen mit anderen Ländern können die Besteuerung in Frankreich ausschließen, vorausgesetzt, du bist im Partnerstaat steuerlich ansässig und hast keine feste Basis in Frankreich.

Steuerliche Ansässigkeit in Frankreich

Du giltst als steuerlich in Frankreich ansässig, wenn:

In Frankreich steuerpflichtige Einkünfte für Nichtansässige

Wenn du nicht steuerlich in Frankreich ansässig bist, musst du nur Steuern auf in Frankreich erzielte Einkünfte zahlen, darunter:

Bilaterale Steuerabkommen

Steuerabkommen mit Ländern wie Portugal oder Irland können die Besteuerung in Frankreich für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ausschließen, vorausgesetzt:

Erforderliche Unterlagen

Um deine steuerliche Ansässigkeit oder deren Fehlen nachzuweisen, ist es entscheidend, folgende Dokumente aufzubewahren:

Spezifische Risiken und Ausnahmen

Eines der Hauptrisiken für digitale Nomaden ist die Doppelbesteuerung, die auftritt, wenn zwei Staaten dich als steuerlich ansässig betrachten. In solchen Fällen legen bilaterale Steuerabkommen Präferenzkriterien fest, um zu bestimmen, welches Land das Recht hat, dich zu besteuern. Ein weiteres Risiko betrifft Aktivitäten auf Online-Plattformen: Wenn die französische Steuerbehörde einen Verdacht auf Mehrwertsteuerhinterziehung hat, kann sie dein Konto der Plattform melden, die verpflichtet ist, dich innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung zu sperren, ohne Möglichkeit eines direkten Rechtsbehelfs.

Französische Beamte im Ausland

Französische Beamte, die im Ausland tätig sind, bleiben steuerlich in Frankreich ansässig, es sei denn, sie werden vor Ort auf alle ihre Einkünfte besteuert.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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