Was sind die Umsatzgrenzen für das Mikrounternehmer-Regime?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR: Die Umsatzgrenzen für das Mikrounternehmer-Regime betragen 188.700 € für gewerbliche Tätigkeiten und 77.700 € für Dienstleistungen. Bei möblierten Vermietungen variieren die Grenzen je nach Klassifizierung der Tätigkeit. Das Regime gilt automatisch, wenn der jährliche Umsatz zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht die festgelegten Grenzen überschreitet.

Umsatzgrenzen

Die Umsatzgrenzen für das Mikrounternehmer-Regime sind wie folgt:

Diese Werte gelten für Einkünfte ab 2017 und ersetzen die vorherigen Grenzen von 170.000 € und 70.000 €.

Gemischte Tätigkeiten

Bei gemischten Tätigkeiten müssen alle für die einzelnen Kategorien geltenden Grenzen eingehalten werden. Wenn eine Tätigkeit beispielsweise einen Umsatz aus Verkäufen unter 188.700 € und einen Umsatz aus Dienstleistungen unter 77.700 € erzielt, fällt sie unter die Grenzen.

Möblierte Vermietungen

Für möblierte Vermietungen unterscheiden sich die Grenzen je nach Klassifizierung der Tätigkeit:

Anwendbarkeit des Regimes

Das Mikrounternehmer-Regime gilt automatisch, wenn der jährliche Umsatz die festgelegten Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (N-1 und N-2) nicht überschreitet. Um die Anwendbarkeit des Regimes im Jahr N zu bestimmen, muss überprüft werden, ob der Umsatz des Vorjahres (N-1) und des Jahres davor (N-2) die jeweiligen Obergrenzen nicht überschritten haben.

Gesetzliche Änderungen

Diese Änderungen treten für Einkünfte ab 2026 in Kraft, wie im Gesetz Nr. 2024-1039 vom 19. November 2024 festgelegt.

Überschreitung der Grenzen

Bei Überschreitung der Mehrwertsteuer-Freibetragsgrenze (franchise en base) bleibt das Mikrounternehmer-Regime bis zum 31. Dezember des Überschreitungsjahres gültig.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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