TLDR: Die Umsatzgrenzen für das Mikrounternehmer-Regime betragen 188.700 € für gewerbliche Tätigkeiten und 77.700 € für Dienstleistungen. Bei möblierten Vermietungen variieren die Grenzen je nach Klassifizierung der Tätigkeit. Das Regime gilt automatisch, wenn der jährliche Umsatz zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht die festgelegten Grenzen überschreitet.
Umsatzgrenzen
Die Umsatzgrenzen für das Mikrounternehmer-Regime sind wie folgt:
- 188.700 € für gewerbliche Tätigkeiten (Verkauf von Waren, Gegenständen, Lieferungen und Speisen zum Mitnehmen oder Vor-Ort-Verzehr sowie die Bereitstellung von Unterkünften).
- 77.700 € für andere Tätigkeiten, einschließlich Dienstleistungen.
Diese Werte gelten für Einkünfte ab 2017 und ersetzen die vorherigen Grenzen von 170.000 € und 70.000 €.
Gemischte Tätigkeiten
Bei gemischten Tätigkeiten müssen alle für die einzelnen Kategorien geltenden Grenzen eingehalten werden. Wenn eine Tätigkeit beispielsweise einen Umsatz aus Verkäufen unter 188.700 € und einen Umsatz aus Dienstleistungen unter 77.700 € erzielt, fällt sie unter die Grenzen.
Möblierte Vermietungen
Für möblierte Vermietungen unterscheiden sich die Grenzen je nach Klassifizierung der Tätigkeit:
- Nicht klassifizierte touristische möblierte Vermietungen: Obergrenze von 15.000 € mit einem Freibetrag von 30 %.
- Andere möblierte Vermietungstätigkeiten (nicht touristisch oder klassifiziert): Grenze von 83.600 € mit einem Freibetrag von 50 %.
Anwendbarkeit des Regimes
Das Mikrounternehmer-Regime gilt automatisch, wenn der jährliche Umsatz die festgelegten Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (N-1 und N-2) nicht überschreitet. Um die Anwendbarkeit des Regimes im Jahr N zu bestimmen, muss überprüft werden, ob der Umsatz des Vorjahres (N-1) und des Jahres davor (N-2) die jeweiligen Obergrenzen nicht überschritten haben.
Gesetzliche Änderungen
Diese Änderungen treten für Einkünfte ab 2026 in Kraft, wie im Gesetz Nr. 2024-1039 vom 19. November 2024 festgelegt.
Überschreitung der Grenzen
Bei Überschreitung der Mehrwertsteuer-Freibetragsgrenze (franchise en base) bleibt das Mikrounternehmer-Regime bis zum 31. Dezember des Überschreitungsjahres gültig.