Wie man eine Betriebsstätte in Frankreich vermeidet

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR: Um die Entstehung einer Betriebsstätte in Frankreich zu vermeiden, sollten Sie Ihre Aktivitäten so strukturieren, dass sie nicht die in den bilateralen Steuerabkommen und der französischen Gesetzgebung festgelegten Bedingungen erfüllen. Vermeiden Sie es, abhängige Vertreter zu haben, die regelmäßig Verträge abschließen oder eine Hauptrolle bei deren Aushandlung spielen. Stellen Sie sicher, dass die Aktivitäten in Frankreich auf Werbung, Marketing oder unterstützende Hilfsfunktionen beschränkt bleiben, ohne einen wesentlichen Teil der gesamten Geschäftstätigkeit des Unternehmens darzustellen.

Was ist eine Betriebsstätte?

Eine Betriebsstätte ist eine feste Präsenz eines nicht in Frankreich ansässigen Unternehmens, die zur Besteuerung der im Land erzielten Gewinne führen kann. Nach den bilateralen Steuerabkommen und der französischen Gesetzgebung gilt ein Unternehmen als eine Betriebsstätte habend, wenn:

Aktivitäten, die eine Betriebsstätte begründen können

Bestimmte Aktivitäten können zur Entstehung einer Betriebsstätte führen, wenn sie regelmäßig und nicht nur unterstützend ausgeübt werden. Dazu gehören:

Aktivitäten, die nicht als Betriebsstätte qualifiziert werden

Nicht alle in Frankreich ausgeübten Aktivitäten führen automatisch zur Entstehung einer Betriebsstätte. In der Regel ausgeschlossen sind Aktivitäten vorbereitender oder unterstützender Art, sofern sie nicht künstlich aufgespalten werden, um die Vorschriften zu umgehen. Dazu gehören:

Erforderliche Dokumentation

Um das Fehlen einer Betriebsstätte in Frankreich nachzuweisen, ist es entscheidend, eine genaue Dokumentation zu führen, die belegt:

Risiken und Konsequenzen

Das Hauptrisiko einer falschen Einschätzung des Vorliegens einer Betriebsstätte in Frankreich besteht in der Besteuerung der dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinne. Nach den Steuerabkommen unterliegen die Gewinne, die ein nicht ansässiges Unternehmen über eine in Frankreich gelegene Betriebsstätte erzielt, der Besteuerung in Frankreich gemäß den für ansässige Unternehmen geltenden Regeln. Darüber hinaus kann die künstliche Aufspaltung von Aktivitäten oder der Missbrauch unabhängiger Vertreter als künstliche Umgehung der Steuergesetze angesehen werden, was zu Prüfungen und Sanktionen führen kann.

Praktische Beispiele

Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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