Zusammenfassung: Die Steuerberechnung für einen Kleinunternehmer (Micro-Entrepreneur) in Frankreich basiert auf einem Pauschalabzug, der auf den Umsatz angewendet wird, wobei die Prozentsätze je nach Art der Tätigkeit variieren. Sie können sich für die befreiende Zahlung (versement libératoire) der Einkommensteuer entscheiden oder die Anwendung des progressiven Steuertarifs (barème progressif) der Einkommensteuer wählen. Wer sich für die befreiende Zahlung entscheidet, ist vom Quellensteuerabzug (prélèvement à la source) ausgenommen.
Pauschalabzug (Abattement forfaitaire)
Die Steuerberechnung für einen Kleinunternehmer basiert auf einem Pauschalabzug, der auf den deklarierten Umsatz angewendet wird. Die Abzugsprozentsätze variieren je nach ausgeübter Tätigkeit. Dieser Abzug verringert den zu versteuernden Betrag, auf den die Steuern berechnet werden.
Option für die befreiende Zahlung (Versement libératoire)
Sie können sich für die befreiende Zahlung der Einkommensteuer entscheiden, die es Ihnen ermöglicht, eine Pauschalsteuer zu zahlen, ohne auf die jährliche Steuererklärung warten zu müssen. Diese Option schließt Sie vom Quellensteuerabzug aus. Wenn Sie auf die befreiende Zahlung verzichten, unterliegen Sie ab dem Jahr nach dem Verzicht den Vorauszahlungen (acompte) der Einkommensteuer.
Progressiver Steuertarif (Barème progressif) der Einkommensteuer
Wenn Sie sich nicht für die befreiende Zahlung entscheiden, unterliegen Sie dem progressiven Steuertarif der Einkommensteuer (IR). Das bedeutet, dass die Einkommensteuer auf der Grundlage progressiver Einkommensstufen berechnet wird, wobei die Steuersätze mit zunehmendem zu versteuerndem Einkommen steigen.
Fristen und Mitteilungen
Der Verzicht auf das Kleinunternehmerregime (régime micro-entrepreneur) und die befreiende Zahlung muss bis zum 30. September des Vorjahres mitgeteilt werden, um im folgenden Jahr wirksam zu werden. Diese Frist ist entscheidend, um zu vermeiden, dass Sie im nächsten Jahr weiterhin dem Kleinunternehmerregime unterliegen.
Ausschluss vom Quellensteuerabzug (Prélèvement à la source)
Wer sich für die befreiende Zahlung entscheidet, ist vom Quellensteuerabzug ausgenommen. Das bedeutet, dass auf Ihre Einkünfte keine Quellensteuer einbehalten wird, sondern die Steuern pauschal gezahlt werden.
Berechnung der Steuer
Die Steuer wird direkt auf den Umsatz nach Abzug des Pauschalabzugs berechnet. Diese Methode vereinfacht die Steuerberechnung und macht sie für den Kleinunternehmer vorhersehbarer und besser handhabbar.
Verzicht auf das Kleinunternehmerregime
Wenn Sie sich entscheiden, das Kleinunternehmerregime aufzugeben, müssen Sie dies bis zum 30. September des Vorjahres mitteilen. Dieser Verzicht unterwirft Sie ab dem Jahr nach dem Verzicht den Vorauszahlungen der Einkommensteuer.