TLDR: Die Einkommensteuer in Frankreich wird mit einem progressiven Steuersatz berechnet, der in Stufen mit steigenden Sätzen (0 %, 11 %, 30 %, 41 %, 45 %) unterteilt ist. Das zu versteuernde Einkommen wird durch die Anzahl der Familienanteile (quotient familial) geteilt und dann stufenweise besteuert. Die Schwellenwerte der Stufen für 2025 wurden mit einer Inflationsrate (IPC) von 0,9 % gegenüber 2024 angepasst.
Wie der progressive Steuersatz funktioniert
Der progressive Steuersatz wird auf das gesamte zu versteuernde Nettoeinkommen angewendet. Die Steuersätze für 2025 sind in fünf Stufen unterteilt:
- 0 % für die erste Stufe (Mindestgrenze)
- 11 % für die zweite Stufe
- 30 % für die dritte
- 41 % für die vierte
- 45 % für die höchste Stufe
Jede Stufe wird nur auf den Teil des Einkommens angewendet, der in sie fällt, was eine gerechte Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gewährleistet. Die genauen Schwellenwerte der Stufen werden jährlich an die Inflation angepasst: Für 2025 beträgt die Erhöhung 0,9 % gegenüber dem Vorjahr, wie im Haushaltsgesetz 2026 festgelegt.
Die Rolle des quotient familial
Die Berechnung der Steuer berücksichtigt die Zusammensetzung des Steuerhaushalts (foyer fiscal) durch den Familienanteil (quotient familial). Dieses System teilt das gesamte zu versteuernde Einkommen durch eine Anzahl von Anteilen (parts), die sich nach der Familiensituation richten:
- 1 Anteil für eine alleinstehende, geschiedene oder getrennte Person
- 2 Anteile für ein Paar (verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in eheähnlicher Gemeinschaft)
- Zusätzlicher halber Anteil für jedes unterhaltsberechtigte Kind (mit Einschränkungen für volljährige Kinder)
Das Einkommen wird zunächst durch die Gesamtzahl der Anteile geteilt, dann wird der progressive Steuersatz angewendet. Die so berechnete Steuer wird schließlich mit der Anzahl der Anteile multipliziert, um die Bruttoeinkommensteuer (impôt brut) des Haushalts zu erhalten. Dieser Mechanismus verringert die Progression für Familien mit Kindern oder unterhaltsberechtigten Ehepartnern.
Zu versteuerndes Einkommen: Was ist enthalten?
Das gesamte zu versteuernde Nettoeinkommen, auf das der progressive Steuersatz angewendet wird, umfasst:
- Arbeitseinkommen: Gehälter, Renten, Entschädigungen, Leibrenten.
- Kapitalerträge: Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden, Wertsteigerungen aus Immobilien oder Wertpapieren.
- Erträge aus gewinnbringenden Tätigkeiten: gewerbliche, freiberufliche oder landwirtschaftliche Aktivitäten.
- Sonstige Einkünfte: Prämien, einmalige Entschädigungen, gelegentliche Gewinne.
Von dieser Summe werden die gesetzlich vorgesehenen Abzüge (z. B. Ausgaben für selbstständige Arbeit, Sozialversicherungsbeiträge) abgezogen, um die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des progressiven Steuersatzes zu erhalten.
Anpassung der Stufen an die Inflation
Die Schwellenwerte der Stufen des progressiven Steuersatzes werden jährlich an den Verbraucherpreisindex (IPC) ohne Tabak angepasst. Für die Einkünfte 2025 (Steuererklärung 2026) beträgt die Anpassung 0,9 %, wie in Artikel 4 des Haushaltsgesetzes 2026 festgelegt. Diese Anpassung dient dazu, die Kaufkraft der Steuerzahler zu erhalten und eine Steigerung der Steuerlast allein durch Inflation zu vermeiden.
Die Anpassung erfolgt nicht automatisch in jedem Jahr, sondern hängt von den Bestimmungen des geltenden Haushaltsgesetzes ab.