TLDR: Ein Freelancer zahlt im ersten Jahr der Tätigkeit keine CFE. Die Besteuerung beginnt im Jahr nach dem ersten erzielten Umsatz oder Ertrag.
Automatische Befreiung im ersten Jahr
Alle Freelancer und Einzelunternehmer, die eine Tätigkeit mit Umsatz oder Ertrag aufnehmen, gelten für die CFE als „neue Unternehmen“. Das Gründungsjahr, also das erste Jahr, in dem Einnahmen verbucht werden, unterliegt nicht der CFE-Pflicht. Diese Regel gilt für alle Regime, einschließlich der Micro-Entrepreneurs.
Wann die CFE-Zahlung fällig wird
Die erste CFE-Besteuerung erfolgt im Jahr nach dem Gründungsjahr. Wenn ein Freelancer seine Tätigkeit aufnimmt und im selben Jahr den ersten Umsatz erzielt, zahlt er im ersten Jahr keine CFE. Die erste Zahlung ist im Folgejahr fällig – basierend auf den am 31. Dezember des Gründungsjahres vorhandenen Vermögenswerten.
Was im ersten Jahr zu tun ist
Obwohl im ersten Jahr keine CFE anfällt, muss der Freelancer die Aufnahme der Tätigkeit den französischen Steuerbehörden melden. Diese Anmeldung dient der Registrierung des Unternehmens und ermöglicht der Verwaltung, die ab dem Folgejahr fällige CFE zu berechnen. Eine unterlassene Meldung kann zu Strafen oder dem Verlust möglicher freiwilliger Befreiungen führen.
Bemessungsgrundlage und Berechnung der CFE
Die Bemessungsgrundlage für die CFE-Berechnung in den ersten zwei Jahren berücksichtigt ausschließlich die der Grundsteuer (taxe foncière) unterliegenden Vermögenswerte, über die der Steuerpflichtige am Ende des ersten Tätigkeitsjahres verfügte. Das bedeutet: Die CFE wird auf Basis der am 31. Dezember des Gründungsjahres vorhandenen Güter berechnet.
Freiwillige Befreiungen
Freiwillige Befreiungen können ab dem Jahr nach der Gründung beantragt werden. Diese sind nicht automatisch und erfordern eine explizite Erklärung. Der Freelancer muss den Antrag auf Befreiung in der Erklärung 1447-C-SD (CERFA 14187) einreichen.
Strafen bei unterlassener Meldung
Die Nichtanmeldung der Tätigkeit kann zu Strafen oder dem Verlust freiwilliger Befreiungen führen. Es ist wichtig, die Meldepflichten einzuhalten, um Probleme mit der Steuerverwaltung zu vermeiden.