TLDR: Die europäische Dienstleistungsmeldung (DES) muss bis zum 10. Werktag des Monats eingereicht werden, der auf den Monat folgt, in dem die Mehrwertsteuer (MwSt.) im Mitgliedstaat des Empfängers fällig wird. Sie betrifft in Frankreich ansässige MwSt.-Pflichtige, die Dienstleistungen an MwSt.-pflichtige Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen, mit einigen Ausnahmen.
Was ist die DES?
Die europäische Dienstleistungsmeldung (DES) ist eine Verpflichtung für in Frankreich ansässige MwSt.-Pflichtige, die Dienstleistungen an MwSt.-pflichtige Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Die DES muss eingereicht werden, wenn die Dienstleistung gemäß den Territorialitätsregeln des Artikels 44 der Richtlinie 2006/112/EG im Mitgliedstaat des Empfängers lokalisiert ist.
Wer muss die DES einreichen?
Zur Einreichung der DES verpflichtet sind MwSt.-Pflichtige, die in Frankreich den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, eine feste Niederlassung, ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die DES betrifft Dienstleistungen, für die der Empfänger gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG die MwSt. in seinem Ansässigkeitsstaat schuldet.
Frist für die Einreichung
Die DES muss bis zum 10. Werktag des Monats eingereicht werden, der auf den Monat folgt, in dem:
- die MwSt. im Mitgliedstaat des Empfängers fällig geworden ist oder
- eine kommerzielle Berichtigungsmitteilung an den Empfänger gesendet wurde.
Einreichungsmodalitäten
Die DES muss elektronisch eingereicht werden, mit Ausnahme von Steuerpflichtigen im Befreiungsregime, die die Papierversion (Formular CERFA Nr. 13964) wählen können. Das Papierformular kann fotokopiert und direkt ausgefüllt oder beim Centre Interrégional de Saisies de Données (CISD) angefordert werden.
Erforderliche Angaben
Die DES muss für jeden Empfänger folgende Informationen enthalten:
- die MwSt-Identifikationsnummer des Empfängers im Bestimmungsmitgliedstaat,
- den Gesamt-Nettobetrag (ohne MwSt.) der Dienstleistungen, für die der Empfänger die MwSt. im Mitgliedstaat schuldet,
- den Referenzzeitraum,
- die Adresse und Firma des Dienstleistungserbringers.
Ausnahmen
Die DES ist nicht erforderlich für:
- Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers nicht steuerbar sind, weil sie außerhalb der EU genutzt werden,
- Dienstleistungen, deren Territorialität nicht nach der allgemeinen Regel des Orts des Empfängers bestimmt wird.
Berichtigungen
Eventuelle Auslassungen oder Unrichtigkeiten müssen unverzüglich durch eine berichtigende Meldung korrigiert werden.