TLDR
Die Ankunftsmeldung in Frankreich zur Festlegung des steuerlichen Wohnsitzes sieht kein einheitliches Verfahren vor, sondern besteht aus spezifischen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer (IR). Es gibt keine speziellen Formulare oder Fristen für die "Ankunftsmeldung", aber es müssen die allgemeinen Steuerpflichten eingehalten werden, indem die Steuererklärung im Jahr nach dem Umzug innerhalb der regulären Fristen eingereicht wird.
Wer muss die Ankunft melden
Wer seinen Wohnsitz nach Frankreich verlegt, muss alle weltweit erzielten Einkünfte ab dem Datum der Niederlassung erklären, und zwar nach den üblichen Modalitäten der Einkommensteuererklärung. Die Verpflichtung betrifft sowohl Steuerpflichtige, die vor der Ansiedlung Einkünfte aus französischer Quelle beziehen, als auch solche, die keine vorherigen französischen Einkünfte hatten.
Meldeverfahren
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr des steuerlichen Wohnsitzwechsels nach Frankreich erfolgt nach den üblichen Modalitäten, sowohl online als auch in Papierform. Der Steuerpflichtige muss die regulären Kanäle für die Einkommensteuererklärung nutzen, ohne zusätzliche Dokumente für den Wohnsitzwechsel ausfüllen zu müssen.
Fristen
Die Erklärung muss im Jahr nach dem Umzug innerhalb der regulären Fristen eingereicht werden, in der Regel bis Mai für Online-Erklärungen. Es gelten keine anderen Fristen als die üblichen für steuerliche Ansässige.
Zu erklärende Einkünfte
Ab dem Zeitpunkt der Festlegung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich muss der Steuerpflichtige alle Einkünfte, unabhängig von Art und Herkunft, ab diesem Datum erklären. Dazu gehören Einkünfte aus Arbeit, Kapital, Wertsteigerungen und alle anderen wirtschaftlichen Einnahmen, sowohl aus französischer als auch aus ausländischer Quelle.
Erforderliche Dokumente
Es sind keine zusätzlichen Dokumente zur Bestätigung des Wohnsitzes erforderlich, außer denen, die möglicherweise für die Einkommensteuererklärung selbst benötigt werden. Wer vor dem Umzug Einkünfte aus französischer Quelle bezogen hat, muss diese separat beim service des impôts des non-résidents erklären, während Einkünfte nach der Ansiedlung in die reguläre Erklärung einfließen.
Sanktionen
Bei Nichtdeklaration der weltweiten Einkünfte ab dem Datum der Wohnsitzbegründung unterliegt der Steuerpflichtige den für unterlassene Erklärung vorgesehenen Sanktionen.